FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nĂŒtzt? Und dann eine Pflicht? Munkelt-man

von munkelman

man munkelt, 
dass man sich die FFP2-Maske (und CE-Norm) mal genauer anschauen sollte.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nĂŒtzt? Und dann eine Pflicht? Wer trĂ€gt die Verantwortung?

Fragen ĂŒber Fragen. Also schauen wir mal genauer hin.

Wir haben uns aufgemacht und ĂŒber ausgewĂ€hlte Tester aus unterschiedlichen Berliner Apotheken die “FFP2-Weihnachts-Geschenke-Rentner-Masken” besorgt, da wir uns, wie bei den meisten unserer BeitrĂ€ge, selbst ein Bild machen wollten.

Aber zunÀchst mal das Internet befragen:

FFP2 ist eine Bezeichnung aus dem Arbeitsschutz und der Normung. Die entsprechende Norm ist die EN 149:2001+A1:2009 und die meisten, in unserem Fall, alle Masken haben den Zusatz NR, also FFP2 NR. Das heißt in diesem Fall keineswegs Nichtraucher, sondern not reusable=nicht wiederverwendbar.

Daraus folgt, dass eine solche Maske nach einmaligem Benutzen zu entsorgen ist!

Auf einen normalen Tagesablauf bezogen benötigt man also etwa 3 – 5 Masken. Wir gehen davon aus, dass das erstens kaum jemand weiß, sich zweitens deshalb keiner dran hĂ€lt und drittens die Masken auch Geld kosten. Wir schauen im Internet und finden die FFP2-Masken fĂŒr etwa 1 – 2 € pro StĂŒck. Also als Schnitt kommen da schnell 100 €/Monat zusammen. (Ein schöner Markt fĂŒr die Söder-Familien interne Maskenproduktionsfirma!)

Gepflegt sieht eine solche Maske nach x-facher Anwendung doch noch nach Tagen gut aus. Kann man tagelang benutzen, oder ?! Dazu finden wir auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html>

Könnten einige Lungenkrankheiten aktuell vielleicht daraus resultieren? (siehe gelbe Markierung oben). Einige Berichte von Medizinern weisen deutlich darauf hin, dass etliche Erkrankungen auf Pilzbefall der Lunge zurĂŒckzufĂŒhren sind, wenn darauf untersucht wird. Schließlich sind die Symptome quasi dieselben, wie bei COVID-19. Und fĂŒr einen COVID Patienten, bekommen die Kliniken ja noch eine PrĂ€mie.

Weiter lernen wir aus dem Arbeitsschutz:

Das Tragen einer FFP-Maske kann ĂŒber lĂ€ngere Zeit körperlich anstrengend sein, daher darf nach Anlage 2 der berufsgenossenschaftlichen Regel 112-190 „Benutzung von AtemschutzgerĂ€ten“ eine partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil ununterbrochen nur fĂŒr eine Zeitdauer von 75 Minuten getragen werden. Im Anschluss ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuhalten. Pro Arbeitsschicht sind so 5 EinsĂ€tze möglich. Aus:  <https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/arbeitsschutz/arbeitsschutz-corona-information/mns-und-ffp-in-gesundheitseinrichtungen/>

Auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html> finden wir

Das bedeutet, dass eine solche Maske 5 Mal 75 Minuten an einem Arbeitstag getragen werden darf. In der Arbeitswoche jedoch nur an 4 Tagen und zwar 2 Tage, 1 Tag Pause und dann 2 Tage und dann kommen 2 Tage Wochenende dazu!

Wir fassen zusammen: 2 Tage, 1 Tag Pause, 2 Tage, 2 Tage Pause, damit der Mensch sich davon erholen kann!!!!

ErfahrungsgemĂ€ĂŸ muss eine Verringerung der Tragedauer bei einer Temperatur > 28  C bzw. einer relativen Luftfeuchte > 78 % auf 70 % der Tabellenwerte in Tabelle 32 erfolgen.

Nur zur Information: Heute betrug die relative Luftfeuchte draußen > 90%. Also am Tag nur 5 mal 35 Minuten und jedesmal eine neue Maske mit der Kennzeichnung “NR”


Man könnte vermuten, dass Ă€ngstliche Menschen dieses Pensum deutlich ĂŒberschreiten. Aber nur eine Vermutung.

Nun unser erstes Muster. Sieht schick aus und kommt vertrauensvoll daher


Und dann drehen wir die Packung um und lesen
(zuerst grĂŒne Markierung)

Die rote Markierung zeigt, dass der Satz von Punkt 4 nach Punkt 5 weiter geht und das “Warning” nicht gleich “Waring” ist. Hoffentlich war die QualitĂ€tssicherung von der Maske selbst, besser als die von der Verpackung!

Das zweite Exemplar ist nur in Englisch und Spanisch beschriftet. Perfekt fĂŒr alte Menschen ! NICHT !

Hergestellt alle in der gleichen Gegend in China (wenzhou citiy, Zhejiang Province, China)!! Vertrauensvolle, deutsche Wertarbeit, mit EU-Zertifikat.

Abschließend schauen wir noch auf die Filterleistung in Bezug auf die PartikelgrĂ¶ĂŸen:

Hierzu lesen wir
Aus <https://www.toplac.de/shop/atemschutzmaske-ffp2/kn95-en149-2001-a1-2009-ohne-ventil-5-stk./pck.>

Produktinformationen “Atemschutzmaske FFP2/KN95 EN149:2001+A1:2009 ohne Ventil, 5 Stk./Pck.”

Atemschutzmaske FFP2/KN95 – Partikelmaske ohne Ventil, EN149:2001+A1:2009

Zur Zeit konzentrieren sich die Atemschutzempfehlungen hĂ€ufig auf Atemschutzmasken mit offizieller Zulassung und Bezeichnungen wie FFP2, N95 oder gleichwertigen Schutzklassen. Die meisten gesetzlichen Normen fĂŒr filtrierende Halbmasken haben Ă€hnliche, aber nicht identische PrĂŒfmethoden und Schutzklassen. Aufgrund Ă€hnlicher Normenanforderungen haben die folgenden Schutzklassen fĂŒr Atemschutzmasken aus verschiedenen LĂ€ndern und Regionen alle eine Filterwirksamkeit von ca. 94–95 % bei Partikeln die grĂ¶ĂŸer als 3 ”m (= 3000 Nanometer) sind, und sind somit Ă€quivalent:

Die GrĂ¶ĂŸe eines Coronavirus finden wir u.a. im Redaktionsnetzwerk-Deutschland (RND)

“Wie hoch die Konzentration an Viren-Partikeln um einen Corona-Patienten herum ist, ist bislang unklar”, sagt die Umweltmedizinerin. Fest steht, dass das Sars-CoV-2-Virus 160 Nanometer groß sei – in kleineren Partikeln in der Luft fĂ€nden sich also vielleicht 100 Viren.

Aus <https://www.rnd.de/wissen/corona-wie-verteilt-sich-das-virus-eigentlich-wie-gross-ist-das-ansteckungsrisiko-3VLUPIVYKXP5DZOROWZWKRIHXE.html>

FAZIT:

  • Aus den Recherchen ist kein Virenschutz einer FFP2-Maske herauszulesen. Die PartikelgrĂ¶ĂŸe der Filterung ist etwa 20 Mal grĂ¶ĂŸer als ein Corona-Virus. (Also tatsĂ€chlich der Fliegenschutz am Fenster mit einem Maschendrahtzaun! genauer: 1,6mm MĂŒcke mit 3 cm großen Maschen aufhalten)
  • Bei zu hoher Luftfeuchte sogar eher gefĂ€hrlich (Pilzinfektionen)
  • Nach jeder Nutzung eine neue Maske
  • Maximale Tragezeiten!
  • Pausentage!!! (sonst Gesundheitsrisiko)
  • Falsches Tragen der Maske kann zum Tod fĂŒhren (In manchen Verpackungen keine Trageanleitung!)
  • Die laut derzeitiger Verordnung zugelassenen Mund-Nase-Bedeckungen könnten theoretisch auch ein Perlonstrumpf sein.

Wo bleibt da der Schutz und vor Allem der Sinn?? Und wer trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr Söders neue FFP2-Pflicht?

Macht Euch wie immer Euer eigenes Bild, ĂŒberprĂŒft alles, was wir hier zusammengetragen haben.

Euer MunkelMan TEAM

P.S.: Lest selbst z.B. zum PCR-Test auf den Seiten des RKI. Zum Nachweis von Viren nicht geeignet.

Viele AnsĂ€tze dazu findet Ihr auf unserer Seite https://munkeltman.de – Anregung zur Recherche

Inhalte vom Gemunkelten entsprechen nicht zwangslÀufig der Meinung von MunkeltMan !!!

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Eben unsere journalistische Arbeit. Wir sagen Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


VOLKSBEGEHREN

BITTE TEILEN!!!

Ich halte die Anordnung FFP2-Masken zu tragen schlicht fĂŒr rechts- und verfassungswidrig. Es ist erwiesen, dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand haben und im Arbeitsrecht eine solche nicht ohne Ă€rztliche Untersuchung angeordnet werden darf und zwingende Tragezeitbegrenzungen gelten. Die europĂ€ische Kommission hat hierzu auch noch einmal deutlich Stellung bezogen.

Was Herr Söder hier macht, ist schlicht unverantwortlich.

Da kann es nur eine Lösung geben:

UnterstĂŒtzt das Volksbegehren „BĂŒndnis – Landtag – abberufen“.

Jede Einwohnerin, jeder Einwohner aus Bayern kann sich hieran beteiligen.

Sendet diesen Link weiter an jede Person aus Bayern, die Ihr kennt.

Laut Umfragen halten in der Altersgruppe der 30 – 59jĂ€hrigen die Maßnahmen fĂŒr ĂŒbertrieben. Insgesamt bis zu 35 Prozent.

Wenn sich alle in Bayern, die diese Auffassung vertreten, an dem Volksbegehren beteiligen, kann es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein, dass der SouverÀn von seinem Recht, eine Regierung auch wieder abzuwÀhlen, Gebrauch macht.

Es liegt an uns allen, endlich Grenzen aufzuzeigen und dafĂŒr zu sorgen, dass die wirklich gefĂ€hrdeten Gruppen geschĂŒtzt werden. Kein Bundesland hat so schlechte Zahlen, wie Bayern.

Wenn alle mithelfen, können die Initiatoren erfolgreich sein.


Das RKI schreibt dazu [https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html]

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe TĂ€tigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgefĂŒhrt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Beim bestimmungsgemĂ€ĂŸen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken fĂŒr den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewĂ€hrleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz ĂŒber den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangslĂ€ufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

GemĂ€ĂŸ Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minĂŒtiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfĂŒgbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschrĂ€nkter Lungenfunktion oder Ă€lteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsĂ€tzlich nur nach sorgfĂ€ltiger AbwĂ€gung von potentiellem Nutzen und unerwĂŒnschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst Ă€rztlich begleitet werden, um ĂŒber die Handhabung und Risiken aufzuklĂ€ren, einen korrekten Dichtsitz zu gewĂ€hrleisten, die fĂŒr den TrĂ€ger vertretbare Tragedauer unter BerĂŒcksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsĂ€tzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines MaßnahmenbĂŒndels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu fĂŒhren, dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlĂ€ssigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen RĂ€umen mit schlechter BelĂŒftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu EngpĂ€ssen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfĂŒgbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).

Stand: 18.11.2020

Das RKI selbst empfiehlt eine Àrztliche Voruntersuchung bei Benutzung der Masken und Tragedauer etc. zu beachten

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html