FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht? Munkelt-man

von munkelman

man munkelt, …dass man sich die FFP2-Maske (und CE-Norm) mal genauer anschauen sollte.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht? Wer trägt die Verantwortung?

Fragen über Fragen. Also schauen wir mal genauer hin.

Wir haben uns aufgemacht und über ausgewählte Tester aus unterschiedlichen Berliner Apotheken die “FFP2-Weihnachts-Geschenke-Rentner-Masken” besorgt, da wir uns, wie bei den meisten unserer Beiträge, selbst ein Bild machen wollten.

Aber zunächst mal das Internet befragen:

FFP2 ist eine Bezeichnung aus dem Arbeitsschutz und der Normung. Die entsprechende Norm ist die EN 149:2001+A1:2009 und die meisten, in unserem Fall, alle Masken haben den Zusatz NR, also FFP2 NR. Das heißt in diesem Fall keineswegs Nichtraucher, sondern not reusable=nicht wiederverwendbar.

Daraus folgt, dass eine solche Maske nach einmaligem Benutzen zu entsorgen ist!

Auf einen normalen Tagesablauf bezogen benötigt man also etwa 3 – 5 Masken. Wir gehen davon aus, dass das erstens kaum jemand weiß, sich zweitens deshalb keiner dran hält und drittens die Masken auch Geld kosten. Wir schauen im Internet und finden die FFP2-Masken für etwa 1 – 2 € pro Stück. Also als Schnitt kommen da schnell 100 €/Monat zusammen. (Ein schöner Markt für die Söder-Familien interne Maskenproduktionsfirma!)

Gepflegt sieht eine solche Maske nach x-facher Anwendung doch noch nach Tagen gut aus. Kann man tagelang benutzen, oder ?! Dazu finden wir auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html>

Könnten einige Lungenkrankheiten aktuell vielleicht daraus resultieren? (siehe gelbe Markierung oben). Einige Berichte von Medizinern weisen deutlich darauf hin, dass etliche Erkrankungen auf Pilzbefall der Lunge zurückzuführen sind, wenn darauf untersucht wird. Schließlich sind die Symptome quasi dieselben, wie bei COVID-19. Und für einen COVID Patienten, bekommen die Kliniken ja noch eine Prämie.

Weiter lernen wir aus dem Arbeitsschutz:

Das Tragen einer FFP-Maske kann über längere Zeit körperlich anstrengend sein, daher darf nach Anlage 2 der berufsgenossenschaftlichen Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ eine partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil ununterbrochen nur für eine Zeitdauer von 75 Minuten getragen werden. Im Anschluss ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuhalten. Pro Arbeitsschicht sind so 5 Einsätze möglich. Aus:  <https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/arbeitsschutz/arbeitsschutz-corona-information/mns-und-ffp-in-gesundheitseinrichtungen/>

Auf <https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html> finden wir

Das bedeutet, dass eine solche Maske 5 Mal 75 Minuten an einem Arbeitstag getragen werden darf. In der Arbeitswoche jedoch nur an 4 Tagen und zwar 2 Tage, 1 Tag Pause und dann 2 Tage und dann kommen 2 Tage Wochenende dazu!

Wir fassen zusammen: 2 Tage, 1 Tag Pause, 2 Tage, 2 Tage Pause, damit der Mensch sich davon erholen kann!!!!

Erfahrungsgemäß muss eine Verringerung der Tragedauer bei einer Temperatur > 28  C bzw. einer relativen Luftfeuchte > 78 % auf 70 % der Tabellenwerte in Tabelle 32 erfolgen.

Nur zur Information: Heute betrug die relative Luftfeuchte draußen > 90%. Also am Tag nur 5 mal 35 Minuten und jedesmal eine neue Maske mit der Kennzeichnung “NR”…

Man könnte vermuten, dass ängstliche Menschen dieses Pensum deutlich überschreiten. Aber nur eine Vermutung.

Nun unser erstes Muster. Sieht schick aus und kommt vertrauensvoll daher…

Und dann drehen wir die Packung um und lesen…(zuerst grüne Markierung)

Die rote Markierung zeigt, dass der Satz von Punkt 4 nach Punkt 5 weiter geht und das “Warning” nicht gleich “Waring” ist. Hoffentlich war die Qualitätssicherung von der Maske selbst, besser als die von der Verpackung!

Das zweite Exemplar ist nur in Englisch und Spanisch beschriftet. Perfekt für alte Menschen ! NICHT !

Hergestellt alle in der gleichen Gegend in China (wenzhou citiy, Zhejiang Province, China)!! Vertrauensvolle, deutsche Wertarbeit, mit EU-Zertifikat.

Abschließend schauen wir noch auf die Filterleistung in Bezug auf die Partikelgrößen:

Hierzu lesen wir…Aus <https://www.toplac.de/shop/atemschutzmaske-ffp2/kn95-en149-2001-a1-2009-ohne-ventil-5-stk./pck.>

Produktinformationen “Atemschutzmaske FFP2/KN95 EN149:2001+A1:2009 ohne Ventil, 5 Stk./Pck.”

Atemschutzmaske FFP2/KN95 – Partikelmaske ohne Ventil, EN149:2001+A1:2009

Zur Zeit konzentrieren sich die Atemschutzempfehlungen häufig auf Atemschutzmasken mit offizieller Zulassung und Bezeichnungen wie FFP2, N95 oder gleichwertigen Schutzklassen. Die meisten gesetzlichen Normen für filtrierende Halbmasken haben ähnliche, aber nicht identische Prüfmethoden und Schutzklassen. Aufgrund ähnlicher Normenanforderungen haben die folgenden Schutzklassen für Atemschutzmasken aus verschiedenen Ländern und Regionen alle eine Filterwirksamkeit von ca. 94–95 % bei Partikeln die größer als 3 µm (= 3000 Nanometer) sind, und sind somit äquivalent:

Die Größe eines Coronavirus finden wir u.a. im Redaktionsnetzwerk-Deutschland (RND)

“Wie hoch die Konzentration an Viren-Partikeln um einen Corona-Patienten herum ist, ist bislang unklar”, sagt die Umweltmedizinerin. Fest steht, dass das Sars-CoV-2-Virus 160 Nanometer groß sei – in kleineren Partikeln in der Luft fänden sich also vielleicht 100 Viren.

Aus <https://www.rnd.de/wissen/corona-wie-verteilt-sich-das-virus-eigentlich-wie-gross-ist-das-ansteckungsrisiko-3VLUPIVYKXP5DZOROWZWKRIHXE.html>

FAZIT:

  • Aus den Recherchen ist kein Virenschutz einer FFP2-Maske herauszulesen. Die Partikelgröße der Filterung ist etwa 20 Mal größer als ein Corona-Virus. (Also tatsächlich der Fliegenschutz am Fenster mit einem Maschendrahtzaun! genauer: 1,6mm Mücke mit 3 cm großen Maschen aufhalten)
  • Bei zu hoher Luftfeuchte sogar eher gefährlich (Pilzinfektionen)
  • Nach jeder Nutzung eine neue Maske
  • Maximale Tragezeiten!
  • Pausentage!!! (sonst Gesundheitsrisiko)
  • Falsches Tragen der Maske kann zum Tod führen (In manchen Verpackungen keine Trageanleitung!)
  • Die laut derzeitiger Verordnung zugelassenen Mund-Nase-Bedeckungen könnten theoretisch auch ein Perlonstrumpf sein.

Wo bleibt da der Schutz und vor Allem der Sinn?? Und wer trägt die Verantwortung für Söders neue FFP2-Pflicht?

Macht Euch wie immer Euer eigenes Bild, überprüft alles, was wir hier zusammengetragen haben.

Euer MunkelMan TEAM

P.S.: Lest selbst z.B. zum PCR-Test auf den Seiten des RKI. Zum Nachweis von Viren nicht geeignet.

Viele Ansätze dazu findet Ihr auf unserer Seite https://munkeltman.de – Anregung zur Recherche

Inhalte vom Gemunkelten entsprechen nicht zwangsläufig der Meinung von MunkeltMan !!!

Wenn Ihr uns etwas in den Hut werfen möchtet dann bitte hier…

Wir finanzieren damit z.B.: Kameras, Softwarelizenzen, Sprit, Übernachtungen, etc…

Eben unsere journalistische Arbeit. Wir sagen Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


VOLKSBEGEHREN

BITTE TEILEN!!!

Ich halte die Anordnung FFP2-Masken zu tragen schlicht für rechts- und verfassungswidrig. Es ist erwiesen, dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand haben und im Arbeitsrecht eine solche nicht ohne ärztliche Untersuchung angeordnet werden darf und zwingende Tragezeitbegrenzungen gelten. Die europäische Kommission hat hierzu auch noch einmal deutlich Stellung bezogen.

Was Herr Söder hier macht, ist schlicht unverantwortlich.

Da kann es nur eine Lösung geben:

Unterstützt das Volksbegehren „Bündnis – Landtag – abberufen“.

Jede Einwohnerin, jeder Einwohner aus Bayern kann sich hieran beteiligen.

Sendet diesen Link weiter an jede Person aus Bayern, die Ihr kennt.

Laut Umfragen halten in der Altersgruppe der 30 – 59jährigen die Maßnahmen für übertrieben. Insgesamt bis zu 35 Prozent.

Wenn sich alle in Bayern, die diese Auffassung vertreten, an dem Volksbegehren beteiligen, kann es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein, dass der Souverän von seinem Recht, eine Regierung auch wieder abzuwählen, Gebrauch macht.

Es liegt an uns allen, endlich Grenzen aufzuzeigen und dafür zu sorgen, dass die wirklich gefährdeten Gruppen geschützt werden. Kein Bundesland hat so schlechte Zahlen, wie Bayern.

Wenn alle mithelfen, können die Initiatoren erfolgreich sein.


Das RKI schreibt dazu [https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html]

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

In der Allgemeinbevölkerung ist die Mund-Nasen-Bedeckung eine akzeptierte, verfügbare und einfach zu handhabende Maßnahme (siehe auch die Frage Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?).

Stand: 18.11.2020

Das RKI selbst empfiehlt eine ärztliche Voruntersuchung bei Benutzung der Masken und Tragedauer etc. zu beachten

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html