FFP2 Rückruf der Masken weitet sich aus … Bayerische Bereitschaftspolizei … die vielen ROTEN Ampeln

Siehe das Video am Ende des Beitrags von SASEK


FFP2-Maske: Dr. Markus Söder und das „faule Ei“   Studio: Rottweil 9:09

Mit der Einführung der FFP2- Maskenpflicht in Bayern überfährt der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder wie ein nicht zu bremsender Bulldozer sämtliche „rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen roten Ampeln“. Seine Ministerien sind ratlos. Will er damit einen in der Öffentlichkeit kaum bekannten „Masken-Beschaffungs-Skandal“ vertuschen?


22.01.2021, 19:02 Uhr

Rückruf von FFP2-Masken in Bayern weitet sich aus

Nachdem das Landratsamt Aschaffenburg bereits rund tausend Masken als möglicherweise nicht tauglich einstufte, hat jetzt auch die Bayerische Bereitschaftspolizei 30.000 Masken zurückgerufen. Auch hier besteht der Verdacht auf Mängel.

Am Freitag hat die Bayerische Bereitschaftspolizei 30.000 für die Beamtinnen und Beamten bestimmte FFP2-Masken wegen des Verdachts auf Mängel zurückgerufen. Dabei handelt es sich um Produkte vom selben chinesischen Hersteller wie in Aschaffenburg, wie das Bayerische Innenministerium dem Bayerischen Rundfunk bestätigte. Am Donnerstag hatte das Landratsamt Aschaffenburg mitgeteilt, dass etwa eintausend Masken zurückgegeben werden sollten.

Konkret geht es um Masken mit ungültiger CE-Kennzeichnung oder solchen, bei denen die notwendige Angabe der vierstelligen Nummer der Zertifizierungsstelle fehlte.

Aschaffenburg: Masken vorsichtshalber ausgetauscht

In Aschaffenburg hatte das Landratsamt am Donnerstag auf Meldungen über einen Rückruf der Masken in Schleswig-Holstein verwiesen. Die Produkte waren an die drei Gemeinden Kahl am Main, Laufach sowie die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen gegangen und waren dort teilweise an pflegende Angehörige verteilt worden. Sie wurden mittlerweile durch andere Masken getauscht.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen erklärte dazu auf BR-Anfrage, es habe sich um einen eigenverantwortlich vom Landratsamt vorsorglich veranlassten Rückruf gehandelt. „Die Maskenchargen des Herstellers, die an das Pandemiezentrallager des LGL geliefert und im weiteren Verlauf an den Landkreis Aschaffenburg ausgegeben wurden, wurden im Vorfeld formal und immer wieder in Stichproben auch technisch vom LGL geprüft und als verkehrsfähig beurteilt.“

Unterschiedliche Standards: FFP2 und KN95

Die betroffenen Masken, die eigentlich die Menschen in der Corona-Krise schützen sollten, trugen nicht die in der EU gebräuchliche Bezeichnung FFP2, sondern die chinesische Bezeichnung KN95. Diese Bezeichnung ist der EU-Norm ähnlich. Bei Testungen dieser Masken wurde allerdings ein schwankender Wert festgestellt, was die Dichte dieser Masken anbelangt. So hatten drei von zehn Masken dem EU-Standard genügt, die restlichen sieben Masken waren aber unter dem Standard.

Generell waren wegen des Mangels an Schutzausrüstungen bis zum 1. Oktober auch solche Masken in Gebrauch, die kein CE-Kennzeichen trugen. Erst nachdem ausreichend Masken in der EU vorhanden waren, war die CE-Kennzeichnung wieder maßgeblich. Auch wenn es sich um unterschiedliche Standards in den einzelnen Ländern handelt, sind grundsätzlich die Masken der Typen FFP2 für Europa, N95 für die USA, KN95 in China, P2 in Australien, Korea 1.class in Südkorea und DS für Japan für die Filterung von Bioaerosolen geeignet. Diese Standards sehen alle eine Filterung von mindestens 94 Prozent aller Partikel ab einer Größe von 0,6 Mikrometer vor.

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https://www.kla.tv/17705 Mit diabolisch perfiden »Spiel-Tricks« gelingt es den Corona-Weltbetrügern leider immer wieder, selbst eifrige freie Aufklärer für ihre Zwecke zu instrumentalisieren – das dürfte aber ein jähes Ende nehmen, wo man deren Strategien durchschaut – wie Sasek sie hier darlegt.
#Coronavirus #IvoSasek #Medienkommentar

Der Nutzen von FFP2-Masken

DetlefCoronaKommentar hinterlassen gelesen von: 740 0 (0)

Im Anhang das Technische Datenblatt eines Masken-Herstellers. Screenshot von Seite 2:

Was sind biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und wie werden diese eingestuft? Screenshot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/Einstufung.html

Folgt man dem Link so gelangt man auf der Seite zum Punkt “Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe” und kann dort einen Download-Link anklicken. Screenshot von Seite 24/25: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/TRBA-462.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Gefunden wurden diese Zusammenhänge hier: Der Kapitän geht zuletzt von Bord. TeXXor Datenblatt FFP-Masken https://www.big-arbeitsschutz.de/dokumente.html?file=tl_files/big_webseite/bilder/Dokumente/4931/4931-Technisches%20Datenblatt-DE.pdf Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsges…

Dadurch wurde mithilfe eines Masken-Herstellers und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bewiesen, daß FFP2-Masken KEINEN SCHUTZ vor Corona-Viren bieten !!!

Die einzig wirksame Maske gegen Viren sieht so aus:

Quelle: C. Wolf

Jeder der so tut als würde eine Maske vor angeblicher Ansteckung schützen und diese trägt um so Andere dazu zu animieren es gleich zu tun, erfüllt einen Straftatbestand.
Es ist außerdem kontaktlose Folter, nach der Antifolterkonvention.
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)

18. Abschnitt
Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 – 241a)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Mach da nicht mit, sondern erteilt solchen Vollpfosten eine klare Absage.
Masken tragen auf Dauer hat schwere gesundheitliche Folgen und kann im schlimmsten Fall zum Tod führen. Die Sterbedaten korrelieren mit dem Tragen von Masken und sprechen mittlerweile eine eineindeutige Sprache. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016 #netzfund

K. Schmidt, FB

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