Wichtig! Änderung des § 67 Hartz4/Selbständige, von Heike Kühnemund

Veröffentlicht am von Heike

Ich möchte heute etwas erzählen, was für all Jene wichtig sein kann, die als Selbständige beim Jobcenter gemeldet sind und bisher alle 6 Monate eine abschließende EKS abliefern mussten. Zum Verständnis für alle anderen: Selbständige, die eine Aufstockung von Jobcenter bekommen, sind dort ebenso bei Hartz4 gemeldet, müssen aber bei Antragstellung eine vorläufige EKS ausfüllen, die die Einnahmen und Ausgaben enthält. Dann wird der Antrag für 6 Monate bewilligt. Nach den 6 Monaten hat man eine abschließende EKS einzureichen mit den angefallenen Ausgaben und Einnahmen. Das bedeutete immer, wenn man mehr eingenommen hat, als „einem zusteht“, musste man das zurück zahlen.

Nachdem meine Tochter gestern vom Jobcenter darüber informiert wurde, dass diese abschließende EKS nicht mehr nötig sei und ich heute ebenso den Weiterbewilligungsantrag im Briefkasten hatte, rief ich meine Bearbeiterin an und fragte nach. Und ja, es gibt Änderungen in den Gesetzen. Allerdings findet man sie nur, wenn man sucht und genau schaut … , deshalb war auch eine meiner ersten Fragen, warum man uns nicht darüber vorher informiert. Gut, hier mal eine Seite, die dies aussagt:

https://www.buzer.de/gesetz/2602/v255385-2021-01-01.htm

(4) 1 Sofern über die Leistungen nach § 41a Absatz 1 Satz 1 vorläufig zu entscheiden ist, ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abweichend von § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 für sechs Monate zu entscheiden. 2 In den Fällen des Satzes 1 entscheiden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abweichend von § 41a Absatz 3 nur auf Antrag abschließend über den monatlichen Leistungsanspruch.

Zum besseren Verständnis, mir wurde gesagt, ich muss keine abschließende EKS einreichen. Sollte ich dies doch tun, bekomme ich ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, der Bearbeitung zuzustimmen. Dann machen die das (wäre vielleicht für jene wichtig, die eine Nachzahlung zu erwarten haben). Ansonsten siehe oben … wird nichts bearbeitet und die „überschüssigen“ Einnahmen können behalten werden.

Warum ist das so wichtig? Bisher war es durch diese Kontrolle der EKS und die erforderlichen Nachzahlungen nicht möglich, aus dieser „Abhängigkeit“ heraus zu kommen, weil immer irgendwelche Bedingungen dazu führten, dass man nur eine bestimmte Geldmenge haben durfte. Was zur Folge hatte, dass man automatisch im Mangel war, weil man ja schon im Vorfeld wusste, dass das „überschüssige Geld“ zurückgezahlt werden muss. Auch für mich war und ist diese Situation gerade jetzt fast unerträglich, weil viele eurer Spenden im Ende immer wieder ans Jobcenter gehen mussten. Mit dieser Gesetzesänderung/neuen Verordnung ist es mir zum ersten Mal möglich, einfach nur zu empfangen und anzunehmen, was mir gegeben wird.

Es arbeitet in mir. Darf ich dem trauen? Kann ich vertrauen? Wie sagt meine Tochter: „Und wenn sie dann doch wieder kommen und wir müssen es zurückzahlen?“ Ganz viel Unsicherheit schwingt gerade mit und gleichzeitig ein leises Wissen, dass genau das die ersten Anzeichen für grundlegende Veränderungen sind/sein können. Ich sage nicht, dass ich es weiß. Ich beobachte nur. Und doch ist da was, was tief in mir am liebsten jubeln möchte, weil es sich so anfühlt, als ob jahrelange Fesseln endlich gelöst werden …

Es wäre toll, wenn sich Jemand von euch, der ähnliches erlebt oder in einer ähnlichen Situation ist, hier meldet, einen Kommentar schreibt oder mir eine Email schreibt. Ich finde es wichtig, dass wir die Dinge jetzt ansprechen, damit die gefühlte Unordnung, das Durcheinander sichtbar wird und wir uns miteinander austauschen, wie genau bestimmte Veränderungen aussehen (können).