Aktualisierung: Eigentlich beginnen am 11.10.2021 die härteren Massnahmen und warum kosten Tests ab 11.10.2021 hohe Gebühren.
Herr Markus Söder saß heute (17.08.) in der Ministerpräsidentenkonferenz und da wurde dies so beschlossen … und wenn man/frau nun 1 + 1 zusammenzählt, dann DARF der BÜRGER DIESES FREI.STAATES erst einmal 20 bis 30 Euro „Eintrittsgeld“ bezahlen, um seine verfassungsmäßigen Rechte einzufordern / um also in den Rathäusern für das Volksbegehren zu unterschreiben …
Ob Herr Söder das bedacht haben mag … wer weiß, auf alle Fälle kommt in 2 Wochen bei 1 Million geforderten Unterschriften jede Menge ins Staatssäckerl 💛 Hab noch keine Informationan auf der Seite des Stmi (Staatsministeriums) gefunden:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/massnahmen/index.php
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/index.php
Volksbegehren und Volksentscheide
Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt (sogenannte parlamentarisch-repräsentative Demokratie). Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden.
Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und – falls dieser sie nicht annimmt – über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Schließlich kann auf Antrag einer Million stimmberechtigter Staatsbürger die Abberufung des Landtags durch Volksentscheid begehrt werden.
In Bayern wurden seit 1946 21 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt; elf Volksbegehren und 16 Volksentscheide betrafen auch Verfassungsänderungen.
Innenministerium hat Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags stattgegeben
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht. Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021, beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021, enden.
[https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php]