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Für 6,4 Milliarden Euro beschaffte des Bundesgesundheitsministerium zu Beginn der Coronapandemie Masken. Dann verweigerte der Bund die Zahlung. Jetzt stapeln sich die Klagen der Händler und teure Konsequenzen kündigen sich an. Das Chaos rund um die Maskenbeschaffung ist größer als gedacht.
Dieses Video ist eine Auskopplung aus der vom SWR verantworteten ARD-Plusminus-Sendung vom 06. Oktober 2021.
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Zu Beginn der Corona-Pandemie ging Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf große Einkaufs-Tour, um Millionen von Atemschutzmasken zu beschaffen – für Ärzte und Bundesbehörden. Schon im vergangenen Jahr haben wir berichtet, dass rund 100 Masken-Händler, die damals Masken geliefert hatten, nun gegen das Bundesgesundheitsministerium klagen, weil sie nicht bezahlt worden seien.
Das Bundesgesundheitsministerium verweigerte die Zahlung meist mit der Begründung, die gelieferten Masken seien von schlechter Qualität.
Doch nun liegen erste Entscheidungen des Landgerichts Bonn vor: In vier Vorverfahren und einem Teilurteil gab das Landgericht Bonn den klagenden Masken-Händlern in erster Instanz Recht und verurteilte das Bundesgesundheitsministerium zu einer Zahlung von rund 28 Millionen Euro.
„Nach Auffassung der Kammer reichen die von dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Prüfberichte nicht aus, um die Mangelhaftigkeit der gelieferten Schutzmasken zu beweisen“, sagt Patricia Meyer, die Pressesprecherin des Gerichts.
Für die Steuerzahler könnte das teuer werden: Insgesamt sind 107 Verfahren beim Landgericht Bonn anhängig.
Der gesamte Streitwert beläuft sich Schätzungen zufolge auf über eine Milliarde Euro. EIN PROMINENTER KLÄGER Einer der klagenden Masken-Lieferanten ist Walter Kohl, der Sohn des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl. Er bekam im April 2020 einen Zuschlag im sogenannten Open-House-Verfahren. Bei diesem Verfahren garantierte das Bundesgesundheitsministerium, jeden Lieferanten innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen, der bis zum 30. April 2020 eine bestimmte Mindestmenge an Masken lieferte. Walter Kohl lieferte eine Million Masken aus China. Doch bezahlt worden ist er bislang nicht. Er fordert fünfeinhalb Millionen Euro. Kohl erhebt schwere Vorwürfe: „
Ich werfe Herrn Spahn und seinem Ministerium bewussten Vertragsbruch, Inkompetenz, Vetternwirtschaft, die Verschwendung von Steuergeldern und Vertuschung vor.“
Auch der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium: „Eine Koordinierung, eine Steuerung der Beschaffungsmenge hat es in dem notwendigen Maße nicht gegeben“, sagt Kay Scheller, der Präsident des Bundesrechnungshofs.
Tatsächlich war das Ausmaß der Über-Beschaffung enorm. Im Vorfeld der Beschaffung errechnete der Krisenstab des Ministeriums einen 6-Monats-Bedarf für Ärzte und Bundesbehörden: 241 Millionen FFP2-Masken und 261 Millionen OP-Masken.
Das Ministerium von Jens Spahn beschaffte dann aber die 7-fache Menge an FFP2-Masken und die 16-fache Menge an OP-Masken. Für insgesamt 6,4 Milliarden Euro.
Einen weiteren Vertrag schloss das Ministerium mit dem Logistikdienstleister Fiege International Beteiligungs-GmbH aus dem Westmünsterland. Dort liegt auch der Wahlkreis von Jens Spahn.
AUFFÄLLIGE AUFTRAGSVERGABE Besonders Unternehmen, die einen engen Draht ins Ministerium hatten, haben davon profitiert.
Etwa das Schweizer Unternehmen Emix. Den Deal fädelte die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler ein und wandte sich dabei direkt an Jens Spahn. Mit Erfolg.
Brisant: Fiege bekam dabei nach unseren Recherchen bessere Konditionen als andere Unternehmen. Laut Bundesrechnungshof kassierte Fiege rund eine Milliarde Euro.
Die „massive Überbeschaffung“ wäre vielleicht noch zu rechtfertigen, wenn die Masken tatsächlich in der Pandemie zum Einsatz kommen würden.
Doch der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht, der „überwiegende
Teil“ der beschafften Masken sei noch nicht einmal verteilt worden.
Es ist zu befürchten, dass die Steuerzahler mehrere Milliarden Euro für Masken ausgegeben haben, die am Ende zum Teil in der Müllverbrennung landen.
Filmautor: Moritz Hartnagel & Barbara Hirl Bildquelle: picture alliance / dpa
RT DE
Staatlich kontrollierte Medien (Russland) · 9.8 Okt9iot8Sabermpt0 su7m9 1hu0r:3geg804i
· Etwa 100 Lieferanten von Masken klagen vor dem Landgericht Bonn gegen das Bundesgesundheitsministerium, wie die ARD am Donnerstag berichtet. In vier Vorverfahren und einem Teilurteil ist das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von rund 28 Millionen Euro verurteilt worden.
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt geht es um einen Streitwert von etwa einer Milliarde Euro. Das entspricht einem Sechstel der Summe, für die Spahns Ministerium im Frühjahr 2020 Masken aus aller Welt beschaffen ließ.
Walter Kohl, der Sohn des ehemaligen Bundeskanzlers, ist einer der klagenden Lieferanten und erhebt schwere Vorwürfe gegen das von Jens Spahn geleitete Bundesgesundheitsministerium.Im Interview mit der ARD sagte er: „Der Maskenskandal ist ein noch größerer Skandal als der VW-Diesel-Skandal. Warum? Weil hier die Bundesregierung direkt betroffen ist.“
Die rund 100 Händler klagen nun gegen das Bundesgesundheitsministerium, weil sie immer noch auf ihr Geld warten. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Nichtbezahlung der Masken mit deren angeblich schlechter Qualität. Doch das Landgericht Bonn hat nun anders entschieden.
Patricia Meyer, die Pressesprecherin des Gerichts, ließ verlauten: „Nach Auffassung der Kammer reichen die von dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Prüfberichte nicht aus, um die Mangelhaftigkeit der gelieferten Schutzmasken zu beweisen.“
Nach den ersten vier Verfahren stehen noch 103 weitere aus – mit ähnlich guten Erfolgschancen. Im Vorfeld der Beschaffung kalkulierte der Krisenstab des Ministeriums einen Halbjahres-Bedarf für Ärzte und Bundesbehörden mit 241 Millionen FFP2-Masken und 261 Millionen OP-Masken.
Tatsächlich besorgte das Ministerium von Jens Spahn dann aber die 7-fache Menge an FFP2-Masken und die 16-fache Menge an OP-Masken. Kostenpunkt: 6,4 Milliarden Euro.
Neben der Überbeschaffung ist auch ein weiterer Punkt kritikwürdig. Viele der Masken kamen in der Corona-Krise nicht zum Einsatz.
So oder so: Am Ende muss der Steuerzahler für die Verfehlungen im Bundesgesundheitsministerium zahlen.
Foto: globallookpress © Michael Kappeler