Michael Brunner seine Sichtweise auf die überfällige Entpolitisierung der Justiz. Ausgehend von den aktuellen Maßnahmen seitens der Regierung hinsichtlich der „Covid19-Pandemie“ macht er im Rahmen seiner Ausführungen konkrete Vorschläge zu notwendigen Veränderungen.
Dr. Brunner, der seit dem März 2020 zahlreiche Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof gegen Verordnungen eingebracht hat und damit großteils erfolgreich war, gründete im Oktober des Vorjahres die „Anwälte für Aufklärung“, im folgenden Monat den außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss und im Frühjahr 2021 die Partei MFG – Menschen, Freiheit, Grundrechte.
Ausgehend von den Prinzipien der Gewaltentrennung, der Liberalität und des Rechtsstaates fordert er allen voran eine Reform des Verfassungsgerichtshofes. Dieser dürfe nicht mehr politisch, sondern mit Fachleuten aus juristischen Berufen besetzt werden. Zudem müsse er analog zu anderen Gerichtshöfen in Senate eingeteilt werden, die permanent tagen, wodurch im Gegensatz zu heute eine regelmäßige und laufende Rechtsprechung garantiert wäre.
Ebenso plädiert er für die Ermöglichung von Eilverfahren – wie in unserem Nachbarland Deutschland – sowie für die Einsetzung von Verfassungsgerichten bei den Verwaltungsgerichten, mit dem Verfassungsgerichtshof als übergeordneter Instanz.
Zeitgemäß schiene Brunner auch eine Stärkung des Bundespräsidenten, dem ein Gesetzesinitiativrecht analog zur Bundesregierung und die Möglichkeit zur Entlassung einzelner Minister und nicht nur der gesamten Bundesregierung zugestanden werden müsste.
Das Misstrauensvotum gegen Regierungsmitglieder sollte ein Minderheitenrecht werden, ebenso sollten 10 % der Bevölkerung genügen, um ein plebiszitäres Misstrauensvotum einbringen zu können, das vom Parlament behandelt werden muss.
In beiden Fällen könne ein Minister nur dann im Amt bleiben, wenn er eine 2/3- oder sogar eine 3/4-Mehrheit im Nationalrat für seinen Verbleib erreiche. Auch ein Widerstands- und Notwehrrecht für den Einzelnen & die Bevölkerung in der Verfassung, wie es in Deutschland verankert ist, sieht Dr. Michael Brunner als dringend geboten an.
Ebenso wesentlich sei eine Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaft. Im seinen weiteren Ausführungen geht der Rechtsanwalt detailliert auf die 30 vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen in der Covid19-Verordnung ein, u.a. den Lockdown, die Maskenpflicht, das Contact-Tracing in Wien, die Impfpflicht sowie das Betretungsverbot von Gaststätten und Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof hat das Verwaltungsgericht Wien erstmals in der Sache selbst entschieden. Das Verbot einer Demonstration der FPÖ im Jänner 2021 wurde als rechtswidrig beschieden, da die von der Wiener Gesundheitsbehörde vorgelegten Zahlen als nicht stichhaltig angesehen wurden.
Im Speziellen wird hier auf die Unzulässigkeit von PCR-Tests als alleiniges Diagnosetool zur Feststellung einer Infektion eingegangen.
Für Dr. Brunner liegt eine Verletzung aller Grundrechte vor, u.a. jenes der Gleichheit vor dem Gesetz, und der persönlichen Freiheit und Freizügigkeit.
Er kritisiert den extremen Ausbau der Machtstellung der Verwaltung bzw. der Exekutive zulasten der Judikative und Legislative.
Das Parlament bezeichnet er als Erfüllungsgehilfen der Regierung und fordert nochmals nachdrücklich eine umgehende Reform der staatlichen Prinzipien.
Mit einem Zitat von Friedrich Hölderlin schließt er seine Ausführungen:
„Beim Himmel! der weiß nicht, was er sündigt, der den Staat zur Sittenschule machen will. Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, dass ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“
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