Lockdown „light“? Gipfel-Beschlussvorlage durchgesickert – Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte
Erstellt: 20.12.2021Aktualisiert: 20.12.2021, 15:57 Uhr
Von: Andreas Schmid
Bund und Länder bereiten strengere Corona-Maßnahmen vor. Ab 28. Dezember sollen laut Gipfel-Beschlussvorlage angepasste Kontaktbeschränkungen gelten – auch für Geimpfte.
Berlin – Die Corona-Regeln in Deutschland werden kurz vor Weihnachten wohl noch einmal verschärft. Am Dienstag (21. Dezember) beraten Bund und Länder in einem kurzfristig angesetzten Gipfel über die konkreten Maßnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei den Kontaktbeschränkungen noch einmal nachjustiert wird. Teile der Regelungen sollen wohl auch für Geimpfte gelten – so ist es jedenfalls einer vorab publik gewordenen Beschlussvorlage zu entnehmen.
Corona-Gipfel: Bund und Länder planen strenge Kontaktbeschränkungen
Für Ungeimpfte sollen aber weiterhin strengere Regelungen gelten. Sie werden von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. „Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich“, heißt es in der Beschlussvorlage, aus der Focus Online am Montagnachmittag zitierte. Ergänzend sei auch die 2GPlus-Regelung möglich. Dann braucht es einen zusätzlichen Corona-Test.
Zudem wollen Bund und Länder offenbar an den strengen Kontaktregeln für Ungeimpfte festhalten. Das heißt: Ist bei privaten Treffen eine ungeimpfte Person mit dabei, dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Außerdem bleibt die Testpflicht im Arbeitsbereich sowie dem öffentlichen Nahverkehr. Diese Regelungen wurden bereits Anfang Dezember beschlossen.
Corona-Gipfel: Ab 28. Dezember Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte geplant
Neu und damit zentral in dem Papier sind geplante Kontaktbeschränkungen für Geimpfte. Größere Zusammentreffen müssten verhindert werden, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, heißt es in der Beschlussvorlage. Daher sollen ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein.
Ist bei einer Zusammenkunft eine Personen ungeimpft, greifen die Regelungen für Ungeimpfte. „Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.“ Diese Regel „gilt für private Treffen innen wie im Außenbereich“. Die bisherigen Corona-Regeln an Silvester bleiben darüber hinaus bestehen: Kontaktbeschränkungen, An- und Versammlungsverbot, kein Verkauf von Feuerwerk.
Video: Wegen Omikron – Corona-Gipfel am Dienstag
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Bei Großveranstaltungen soll weiterhin eine Begrenzung der Besucherauslastung gelten. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei wohl den Ländern. Aktuell gelten in Bayern etwa andere Regeln als in Nordrhein-Westfalen. In München sind keine Zuschauer bei Fußballspielen zugelassen, in Köln 15.000. Clubs und Diskotheken werden bundesweit geschlossen. Außerdem wollen Bund und Länder über die Impfkampagne beraten und die Überbrückungshilfen für Unternehmen ankurbeln.
Der Expertenrat der Bundesregierung forderte bereits zeitnahe Kontaktbeschränkungen. „Laut der mathematischen Modelle kann eine Überlastung des Gesundheitssystems und die Einschränkung der kritischen Infrastruktur nur zusammen mit starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden“, heißt es in einem Schreiben des 19-köpfigen Gremiums. Bund und Länder arbeiten auch bereits an einem „Notfallplan“, um die kritische Infrastruktur zu entlasten. Der folgende Corona-Gipfel soll im Januar stattfinden. (as)