Na sowas … Wie kam es zur plötzlichen Veränderung des Genesenenstatus? & Kassenärzte wollen „Impfpflicht nicht exekutieren“

Kassenärzte wollen „Impfpflicht nicht exekutieren“

09:45 Uhr: Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, will die geplante Impfpflicht nicht in den vertragsärztlichen Arztpraxen umsetzen lassen. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, sagte Gassen der „Bild-Zeitung“ am Mittwoch. „Die Praxen sind kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, sondern leben vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“

Die Kassenärzte lehnen dem Bericht zufolge auch die vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ins Gespräch gebrachte Beratungspflicht für Impfunwillige ab. Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stefan Hofmeister sagte dem Blatt, „die Entscheidung um die Impfpflicht ist eine politische. Wenn die Bundesregierung diese beschließen will, muss sie sich auch um die Umsetzung kümmern.“

Der Bundestag debattiert kommende Woche erstmals über eine allgemeine Impfpflicht. Zwangsimpfungen waren dabei allerdings ohnehin nie im Gespräch gewesen.

Lauterbach warnt vor nationalem Impfregister – aus zwei Gründen

Aktualisiert am 18.01.2022, 12:02 Uhr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plädiert für eine allgemeine Impfpflicht ohne ein erst noch zu schaffendes Impfregister.

Gesamtbeitrag: https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-bayerns-staatsregierung-2g-regel-handel-urteil-komplett-36518436


Kassenärzte werden die Impfpflicht nicht umsetzen 

„In BILD kündigt Kassenärzte-Chef Andreas Gassen (59) an: Die rund 100 000 niedergelassenen Mediziner in Deutschland werden die Impfpflicht – sollte sie kommen – NICHT umsetzen. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, so Gassen zu BILD.“

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/impfpflicht-zoff-kassenaerzte-sagen-lauterbach-den-kampf-an-78868050..bildMobile.html

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Kassenärzte sagen Lauterbach den Kampf an

Streit um die Impfpflicht in Deutschland. Die Kassenärzte wollen diese jetzt boykottieren.

Der Waldgang


Wie kam es zur plötzlichen Veränderung des Genesenenstatus?

[Demnach sind weniger als die Hälfte der Deutschen „ordnungsgemäß“ geimpft!!!]

[Andreas Neider:] In einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 19. 1. 2022, aus dem wir nachfolgend zitieren, wird ausführlich dargestellt, wie es zu der plötzlichen Veränderung des Genesenenstatus gekommen ist. Dieser hervorragend recherchierte Bericht deutet darauf hin, dass insbesondere der Bundesrat vor seiner Zustimmung getäuscht worden ist und dass ferner die „wissenschaftliche Begründung“ des RKI für diese Verkürzung wissenschaftlich unhaltbar und rechtlich äußerst fragwürdig ist. Aber gehen wir der Reihe nach:

Dem Bundesrat war, wie DIE WELT in dem Beitrag berichtet, angekündigt worden: „Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis. (…) Die Geltungsdauer soll im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer werden und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.“

Geplant war demnach also nur eine winzige Anpassung jener Regel, die besagt, wie lange mit Covid-19 Infizierte in Deutschland als genesen gelten und somit ihr 2G-Zertifikat nutzbar ist.

Weiter heißt es dann in dem Bericht: „Aber es kam anders: Der Genesenenstatus gilt seit dem Wochenende nur noch für drei Monate – und das sorgt für Verärgerung und Kopfschütteln in Teilen der Wissenschaft und Politik. Die Frage, die im Raum steht, lautet: Hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Eigenregie und mithilfe einer seiner wichtigsten Behörden, dem Robert-Koch-Institut, ehemals Covid-Infizierten den Genesenenstatus aberkennen lassen, von heute auf morgen?“

DIE WELT dazu weiter: „Lauterbach hatte dem Bundesrat zuvor als Vertreter des Kabinetts angekündigt: Künftig solle nicht mehr das Parlament über die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus und die Frage entscheiden, wie lange und mit welchen Impfungen Bürger als vollständig geimpft gelten – sondern das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie das Robert-Koch-Institut (RKI). Konkret solle dies künftig über Hinweise auf den Internetseiten der Behörden geschehen. ‚Veränderungen finden nur statt ohne politischen Einfluss ausschließlich auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, also ohne eine Beeinflussung durch den Minister zum Beispiel‘, sagte Lauterbach.

Und weiter: ‚Wir informieren Sie, sodass Sie sich nicht regelmäßig diese Verweisseiten anschauen und prüfen müssen, ob sich da etwas verändert hat. Selbstverständlich bekommen Sie dann von uns entsprechende Nachricht, und wenn von Ihnen Einwände vorgetragen werden, dann werden die natürlich berücksichtigt.‘ Dass aber die Dauer des Genesenenstatus verkürzt werden würde, erwähnte der Minister mit keinem Wort. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzesvorhaben einstimmig zu.“

Weiter berichtet DIE WELT nun Erstaunliches: „Am Freitagabend um 22.15 Uhr, etwa zwölf Stunden nach Sitzungsende, verfasste eine Twitter-Userin einen Tweet, gerichtet an das RKI: ‚Mit welcher Begründung gilt man ab 14.01.22 nur noch für 90 Tage als Genesen? Wo ist die Evidenz für diese Festlegung?‘ Kurz danach fiel auch anderen Bürgern die entsprechende Anpassung durch das RKI auf der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten RKI-Homepage auf. Und auch die angegebene PEI-Seite beinhaltete nun eine Änderung: Mit dem Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nunmehr nicht mehr als vollständig geimpft.

Auf die Frage, wie es zu der deutlichen Verkürzung des Genesenenstatus kam, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit, diese sei aufgrund ‚aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse‘ erfolgt. Der Bundesrat habe der notwendigen Verordnung zugestimmt. Diese ermögliche es, ‚Anpassungen zeitnah durchzuführen und sicherzustellen, dass auch künftigen Veränderungen im wissenschaftlichen Bereich stets Rechnung getragen werden kann.‘

Von der Internetseite des Bundesrats verschwand mittlerweile der Hinweis auf den Plan, den Genesenenstatus auf 180 Tage zu begrenzen. Auf der RKI-Seite ist bloß diese Erklärung zu finden: ‚Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.‘

Unter die Erklärung waren am Montagnachmittag zwei Links gestellt: einer zu einer Studie des britischen Epidemiologen Neil Ferguson, einer zu einem „technischen Briefing“ der britischen Gesundheitsbehörde UKHSA. Die Inhalte belegen die Notwendigkeit der Herabsetzung des Genesenenstatus nicht.“

Und DIE WELT hat noch weiter recherchiert und dabei Folgendes herausgefunden:

„Interessant ist, dass Sabine Dittmar, SPD-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, schon bei einer Rede im Bundestag am Donnerstag von einer Verkürzung des Genesenenstatus gesprochen hatte. Sie bezog sich auf ‚wissenschaftliche Erkenntnisse‘. Die Anfrage von WELT von Montagabend, wann sie von der bevorstehenden Änderung erfahren und welche wissenschaftliche Evidenz gemeint gewesen sei, beantwortete sie bis Dienstagnachmittag nicht.

Diese Anpassungen des RKI und PEI haben drastische Auswirkungen. Mehrere Bundesländer (u.a. Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) beziehen sich bei der Anerkennung von 2G-Zertifikaten direkt auf die Corona-Schutzverordnung des Bundes. Vor mehr als drei Monaten Genesene oder JJ-Geimpfte wird damit von jetzt auf gleich der Zugang zu vielen Teilen des gesellschaftlichen Lebens verwehrt.

Und bundesweit ist es so, dass vor Kurzem mit Covid infiziertes medizinisches Personal nun rechtzeitig vor Inkrafttreten der Impfpflicht in Gesundheitsberufen am 15. März doch noch geimpft werden muss, um den Arbeitsplatz zu erhalten.“

In Wissenschaftler- und Politiker-Kreisen sorgt dieses Verfahren nun für erhitzte Diskussionen. Informationen von DIE WELT zufolge gibt es auch unter den Mitgliedern des Bundesrats Zweifel. Ein Bundesrat-Mitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte, schrieb der Redaktion von DIE WELT: „Zum Genesennachweis haben wir uns darauf verlassen, dass beide Institute sich strikt an wissenschaftlichen Kriterien orientieren.“

Vor allem der Virologe Hendrik Streeck, der auch Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung ist, widerspricht den „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ des RKI und sagte der WELT am Dienstagvormittag: „Es obliegt natürlich dem Robert-Koch-Institut, festzulegen, wie lange der Genesenenstatus gültig sein soll. Aber wir müssen wirklich aufpassen, dass die Entscheidungen auf fundiertem Wissen basieren und nicht willkürlich getroffen werden.“

Es gebe wenige Gründe, Genesene nicht Geimpften gleichzustellen, so Streeck weiter. „Vor allem, da sie in den meisten Fällen eine viel breitere Immunantwort“ hätten: „In der Schweiz wurde der Genesenenstatus jüngst aus guten Gründen auf zwölf Monate verlängert. Dass eben jener Status in Deutschland auf drei Monate verkürzt wird, ist aus meiner wissenschaftlichen Erkenntnis nicht erklärbar.“

In dem Artikel von DIE WELT werden aber auch juristische Bedenken geäußert, dort heißt es dazu abschließend: „Das gesamte Vorgehen ist womöglich auch juristisch problematisch: Zum einen besagt die Wesentlichkeitstheorie, dass alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Parlament getroffen werden müssen. Der Bundestag hat zwar die Bundesregierung ermächtigt, per Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für ‚Immunisierte‘ von den Corona-Maßnahmen zu regeln. Das Gesundheitsministerium hat nun aber wiederum die Verantwortung dafür an zwei Bundesoberbehörden übertragen. Die Definition von ‚geimpft‘ und ‚genesen‘ hängt damit nun ausschließlich von einer Internetseite ab, die sich unbemerkt und blitzschnell ohne klar benannten Verantwortlichen ändern kann – so wie am vergangenen Wochenende geschehen.

Der Verfassungsrechtler Niko Härting sagte WELT, zu Wochenbeginn hätten sich angesichts der veränderten Regelungen bereits mehrere Bürger mit der Bitte um Rechtsbeistand bei ihm gemeldet. ‚Mir erscheint das Vorgehen nicht nachvollziehbar“, sagte er: „Das werden sich die Gerichte anschauen müssen.‘“

Soweit also der Bericht, den DIE WELT außerdem auch noch kritisch kommentiert. Der ganze Vorgang ist dermaßen fragwürdig, nicht nur weil Bundestag und Bundesrat ohne Not ihre parlamentarischen Pflichten mir nichts dir nichts an zwei Institute delegiert haben, deren Praktiken schon im ersten Anlauf massiv in Frage gestellt werden müssen, nein mittlerweile fragt man sich auch, unter welche Willkürherrschaft wir in Deutschland damit geraten sind.

Und das angesichts einer Variante des Corona-Virus, bei der erstens Geimpfte sich häufiger infizieren als Ungeimpfte und zweitens keine ernsthafte Problematik für das Gesundheitssystem mehr besteht. Denn auf den Intensivstationen liegen überall, wo die Omikron-Variante sich ausgebreitet hat, deutlich weniger Patienten als zur Zeit der Alpha- oder Deltavariante.

Man fragt sich angesichts inzwischen wirklich, ob wir solche Bestimmungen, die ja faktisch bedeuten, dass gravierende Grundrechtseinschränkungen ohne wissenschaftliche Evidenz möglich sind, einfach so akzeptieren müssen. Man kann nur hoffen, dass die von Niko Härting erwähnten Gerichte dem entsprechend reagieren und diesen rechtswidrigen und auch wissenschaftlich unhaltbaren Zustand so schnell wie möglich beenden werden.

Wenn das nicht geschieht und wir solche Zustände weiterhin sang- und klanglos akzeptieren, könnte uns das drohen, was Norbert Häring in seinem aktuellen Blogbeitrag dazu bereits skizziert hat.

Aus der Schweiz kommt ein kritischer Kommentare der NZZ und ein Kopfschütteln über das, was in Deutschland momentan vor sich geht.

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https://www.akanthos-akademie.de/2022/01/19/wie-kam-es-zur-pl%C3%B6tzlichen-ver%C3%A4nderung-des-genesenenstatus/