BuchstĂ€blich ĂŒber Nacht hat das Robert Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus quasi per Mausklick von sechs Monaten auf zwei verkĂŒrzt (die groĂen Medien schreiben immer von drei Monaten, aber den Status hat man nach der Neuregelung nur vom 28. bis 90. Tag nach einem positiven Test â mithin 62 Tage, was weitaus nĂ€her bei zwei Monaten liegt als bei drei).
Das Verwaltungsgericht im NiedersĂ€chsischen OsnabrĂŒck hat die umstrittene VerkĂŒrzung auf 62 Tage durch die oberste Bundesbehörde in Sachen Gesundheit jetzt fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt. Die Entscheidung der Richter ist allerdings nicht allgemeinverbindlich und hat vorerst nur im Falle des KlĂ€gers Wirkung.
In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verpflichtet das Gericht den Landkreis OsnabrĂŒck dazu, dem KlĂ€ger einen Genesenenstatus auszustellen, der sechs Monate gĂŒltig ist, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Noch sind allerdings Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich, sie ist also noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Aus Sicht des Gerichts in OsnabrĂŒck kommt dem Genesenennachweis eine hohe Bedeutung fĂŒr die Freiheit jedes Betroffenen zu. Dass die Dauer der GĂŒltigkeit dieses wichtigen Papiers einfach durch einen Hinweis auf der Internetseite des RKI verkĂŒrzt werde, verstoĂe gegen Verfassungsrecht, so das Gericht. Nach seiner Ansicht fehlt es an einer Rechtsgrundlage dafĂŒr, eine so weitreichende Entscheidung einfach an eine Behörde wie das RKI zu delegieren.
Die Bundesregierung hatte die VerkĂŒrzung, die fĂŒr massive Unzufriedenheit sorgte, damit begrĂŒndet, dass nach einer Omikron-Infektion die ImmunitĂ€t nicht mehr so lange anhĂ€lt und nicht so stark sei. Alle anderen EU-Staaten sehen das offenbar anders und halten an einer GĂŒltigkeit der Genesenenzertifikate von mindestens sechs Monaten fest.
Dem Gericht in OsnabrĂŒck fehlt fĂŒr den deutschen Sonderweg allerdings die wissenschaftlich fundierte Grundlage. Zudem sei, so die Richter, der Verweis auf die Internetseite des RKI als entscheidendes Kriterium intransparent und unbestimmt, auch weil sich die Seite stĂ€ndig Ă€ndere.
Auch die Gesundheitsminister der LĂ€nder sehen das Ă€hnlich. Auf ihrer Konferenz am Montag beschlossen sie, dass das RKI die Oberhoheit ĂŒber die LĂ€nge des Status verlieren soll. Sie fordern, dass kĂŒnftig wieder per Verordnung entschieden werden muss, wer in Deutschland wie lange als geimpft und genesen gilt. Kritiker sehen in der Entscheidung eine Ohrfeige fĂŒr RKI-Chef Lothar Wieler und seinen Chef, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Dessen Ministerium zeigte sich widerborstig. Auf Anfrage der âBildâ wiegelte ein Sprecher ab: Zwar nehme man den Beschluss der LĂ€nder natĂŒrlich ernst: âAber die Verordnung haben die BundeslĂ€nder mit beschlossen. Daran Ă€ndert auch ein GMK-Beschluss nichts.â
Zuvor hatte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages massive Bedenken an der RechtmĂ€Ăigkeit der aktuellen Regelung formuliert. Die Parlaments-Juristen sahen es in einem Gutachten âkritischâ, dass eine so weitreichende Entscheidung mit so âhoher Grundrechtsrelevanzâ vollstĂ€ndig einer Behörde ĂŒberlassen werde. Die Parlaments-Juristen haben âZweifelâ, dass dies âverfassungsrechtlichen MaĂstĂ€ben genĂŒgtâ âŠ
DANKE BORIS: https://reitschuster.de/post/gericht-verkuerzung-genesenenstatus-verfassungswidrig/