Beate Bahner: Was bedeutet die „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen konkret? Gar nichts!

Beate Bahner

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Was passiert, wenn Sie im Gesundheitswesen tÀtig sind und bis 15. MÀrz 2022 keinen Impfnachweis erbracht haben?

Nichts!

Der Arbeitgeber muss weder kĂŒndigen, noch freistellen, sondern kann Sie weiterbeschĂ€ftigen!

Er muss gegenĂŒber dem Gesundheitsamt lediglich darlegen, warum er Ihre Arbeitskraft weiterhin benötigt!

Das ist der LoyalitĂ€tstest Ihres Arbeitgebers Ihnen gegenĂŒber.

Mehr dazu in diesem Video!

Ihre / Eure Beate Bahner FachanwĂ€ltin fĂŒr Medizinrecht

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