Beate Bahner: Was bedeutet die „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen konkret? Gar nichts!

Beate Bahner

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Was passiert, wenn Sie im Gesundheitswesen tätig sind und bis 15. März 2022 keinen Impfnachweis erbracht haben?

Nichts!

Der Arbeitgeber muss weder kündigen, noch freistellen, sondern kann Sie weiterbeschäftigen!

Er muss gegenüber dem Gesundheitsamt lediglich darlegen, warum er Ihre Arbeitskraft weiterhin benötigt!

Das ist der Loyalitätstest Ihres Arbeitgebers Ihnen gegenüber.

Mehr dazu in diesem Video!

Ihre / Eure Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht

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