“ Es wurden schon früher Tote und Leid zum Erhalt und Ausbau von Reichtum in Kauf genommen. Warum sollte das heute anders sein?“ – – – – –
„… Entscheidend für meinen Beitrag sind jedoch zwei Gesetzesänderungen des Deutschen Bundestags im Herbst 2019, also ebenfalls noch vor Corona:
Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Lastenausgleichsgesetz) vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024 Hier zu finden.
In dieser Änderung wird der Zweck der „Kriegsopferfürsorge“ für den das Lastenausgleichgesetz geschaffen wurde, durch den Begriff „Soziale Entschädigung“ ersetzt und auf das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch verwiesen, welches ebenfalls geändert wurde. Änderung des Sozialgesetzbuch vierzehntes Buch (SGB XIV) vom 07.11.2019 mit Geltung ab dem 01.01.2024. Hier zu finden.
„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“
Fassen wir also kurz zusammen: Der Staat kann ab dem 01.01.2024 einen Lastenausgleich (ein schönes Wort für Enteignung) in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen. „ -……
„Eine allgemeine Impfpflicht ist für den Staat wichtig, da nur so ein Lastenausgleich über alle Bürger zu rechtfertigen wäre.
Ansonsten könnten alle, die sich nicht haben impfen lassen mit Recht fragen, warum sie für die Schäden der anderen, die freiwillig das Risiko der experimentellen Impfung eingegangen sind, haften sollen. Zudem geht natürlich auch darum, keine ungeimpfte Kontrollgruppe mehr zu haben, was für eine medizinische Studie eigentlich zwingend notwendig ist, aber Fragen zur persönlichen Haftung einzelner Protagonisten aufwerfen dürfte….“ –
Weiterlesen im Originalbeitrag: https://www.redezeit.net/2021/12/18/der-staat-kann-ab-dem-01-01-2024-einen-lastenausgleich-ein-schoenes-wort-fuer-enteignung-in-den-vermoegenswerten-der-gesamten-bevoelkerung-fuer-die-entschaedigung-von-impfgeschaedigten-durchfuehren/