Aktualisierung: „Nein zur Impfpflicht“ – Volksbegehren startet heute
NEIN zur Impfpflicht
(2. Mai bis 9. Mai 2022)
- Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
- https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/NEIN_zur_Impfpflicht/start.aspx
Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„NEIN zur Impfpflicht“
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: | 2. Mai 2022 |
Ende des Eintragungszeitraumes: | 9. Mai 2022 |
Stichtag: | 28. März 2022 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Wir sind gegen jede Art von Impfpflicht in Österreich, insbesondere an minderjährigen Kindern.
Mit der (COVID-) Impfpflicht will der Staat jetzt aber das Volk zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zwingen. Die Wirkungen & Nebenwirkungen der COVID-“Impfungen“ sind zweifelhaft.
Unsere Erachtens sollen sich in Österreich wohnhafte Menschen u.a. nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und die Infektion überstehen müssen, um Strafen durch Behörden zu entgehen (§3 (1) 3 COVID-19-IG).
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll daher alle Impfpflichten in Österreich verhindern bzw. die sofortige Aufhebung aller COVID-Impfpflichten beschließen.“
- Begründung zum Volksbegehren (973,6 KB)
Bevollmächtigter:
Mag. Robert Marschall
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Gerlinde Wolz
Ing. Andre Hutter
Michael Fichtenbauer
Alexandra Pichler-Geritz
Info entnommen aus: Nebadonia, [28.04.2022 08:21]
Vom 02. bis 09. Mai kann man in Österreich auf dem jeweiligen Gemeindeamt das Volksbegehren “ Nein zur Impfpflicht“ unterschreiben. Es wird nicht publik gemacht. Es geht um ein Volksbegehren. Weiterleiten macht Sinn. (hier (https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/NEIN_zur_Impfpflicht/start.aspx))
Italien hat ein 53-Seiten umfassendes Urteil gefällt, wonach die Impfpflicht VERFASSUNGSWIDRIG IST …
⚠️ Italienisches Gericht erklärt Impfpflicht für verfassungswidrig, „tödliche Nebenwirkungen“ zu riskant.
Das Verwaltungsgericht von Sizilien hat entschieden, dass Italiens obligatorische Covid-Impfpflicht verfassungswidrig ist.
Das Gericht stellte fest, dass experimentelle mRNA-Behandlungen nachweislich „schwerwiegende oder tödliche Nebenwirkungen“ verursachen.
Das Gericht stellt fest, dass Todesfälle zwar selten sind, aber EIN TOD AUSREICHT, UM DAS MANDAT VERFASSUNGSWIDERRUFSFÄHIG ZU MACHEN.
Mit dem sizilianischen Urteil geht die Entscheidung an das Verfassungsgericht, das über die Frage entscheiden muss.
Sehen Sie sich das Video des italienischen Anwalts Marco Morí an.
Laut dem Verwaltungsgericht von Sizilien ist die Lan-Impfpflicht verfassungswidrig.
Dieses 53-seitige Urteil wird sicherlich Druck auf das Verfassungsgericht ausüben.