Laufpass: Die Drosten-PCR-Pandemie

Siehe hierzu auch: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238473015/Corona-Sollte-Lauterbach-Unwahrheit-gesagt-haben-waere-das-ernster-Vorgang.html

Damit sich die Angst vor einer vermeintlichen Seuche verbreiten ließ, brauchte man (falsch)positive Testergebnisse. Nur mit ihnen ließ sich ein pandemisches Szenario inszenieren, das es der WHO ermöglichte, die Pandemie auszurufen. Diese lieferte Christian Drosten mit seinem passend geschnitzten RT-qPCR-Testkit. Allein die Aufdeckung dieses grĂ¶ĂŸten Fakes des Jahrhunderts entlarvt die TĂ€ter und ihr weltweites Netzwerk. Im Hearing der Grand Jury um die AnwĂ€lte Viviane Fischer und Reiner Fuellmich analysiert eine internationale Expertengruppe die vorsĂ€tzliche und gezielte TĂ€uschung der Welt mit einem untauglichen Test.

von Wolfgang Jeschke

BERLIN, GERMANY August 29, 2020. Demo in Berlin with the police at the Victory Column against the Corona Covid-19 regulations and for human rights.

Die Details der Analyse finden sich in diesem Video:
https://odysee.com/@Quasar:3/Ulrike-Ka%CC%88mmerer-Testimony-for-the-Grand-Jury:1?r=3XuBUbQcvLkuM8Nu9eiYLHEx47csCRi2

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Die Etablierung des Drosten-PCR-Tests als „Infektionsbeweis“ schuf die Grundlage der Plandemie zur Vorbereitung der „Neuen Weltordnung“.

Dass der PCR-Test dafĂŒr nicht geeignet war, wussten die TĂ€ter von Anfang an. Wir schrieben in Dezember 2020*:

„Was aber ein PCR-Test NICHT kann, ist in der Wissenschaft unstrittig. Und zwar schon seit Jahren. Die fĂŒr die Beurteilung der Corona-Pandemie wichtigsten Feststellungen zu den Grenzen des PCR-Tests lauten:

1. ein positiver PCR-Test kann nicht nachweisen, ob in einer Probe lebendiges, vermehrungsfÀhiges Virusmaterial vorliegt

2. ein positiver PCR-Test kann nicht den Nachweis erbringen, ob ein Mensch krank war, krank ist oder krank werden wird

3. ein positiver PCR-Test kann nicht die InfektiositĂ€t des positiven Menschen beweisen.

Das US-Amerikanische CDC formuliert in seinen Vorgaben fĂŒr die Interpretation des PCR-Tests das Folgende: „Detection of viral RNA may not indicate the presence of infectious virus or that 2019-nCoV is the causative agent for clinical symptoms“ (Übersetzung: „Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus oder darauf hin, dass 2019-nCoV der Auslöser fĂŒr klinische Symptome ist.“).

Das Eidgenössische Departement des Inneren EDI / Bundesamt fĂŒr Gesundheit BAG fĂŒhrte in seiner Ursprungsversion des „Merkblatts zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz“ aus: „Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene NukleinsĂ€ure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfĂ€ltigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der NukleinsĂ€ure gibt jedoch keinen RĂŒckschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.“ In einer ĂŒberarbeiteten Fassung, die das gleiche Datum trĂ€gt, aber spĂ€ter erstellt worden war (Erstellungsdatum: 25.05.), wurde die wissenschaftlich korrekte Beschreibung ersetzt durch den Satz: „Durch den direkten Nachweis von viraler NukleinsĂ€ure in einem Nasen-Rachenabstrich kann bei Patienten mit COVID-19 kompatiblen Symptomen auf eine SARS-CoV-2 Infektion geschlossen werden.“ Die Änderung ist kein Widerspruch zur Ursprungsfassung, vermittelt aber bei oberflĂ€chlicher Lesart etwas anderes und suggeriert eine Aussagekraft des Tests, die ihm nicht eigen ist. „Kann geschlossen werden,“ ist eben keine klare Formulierung, welche einen Beweis oder Nachweis impliziert. â€ž

*Quelle: https://laufpass.com/gesellschaft/das-evidenz-fiasko/

Originalbeitrag: https://laufpass.com/gesellschaft/die-drosten-pcr-pandemie/