MUSTERBRIEF:
WIDERSPRUCH GEGEN PREISERHÖHUNG VON
EXTRA ENERGIE / PRIOENERGIE / HITENERGIE
Absender:
Michaela Muster
Musterweg
199999 Musterstadt
An:
Extra Energie GmbH
Mittelstr. 11-13
40789 Monheim am Rhein
Datum
Ihre Preisänderungsmitteilung
Kundennr.: (falls Ihnen eine bekannt ist, bitte hier eintragen; sonst löschen)
Vertragskonto-Nr.: (falls Ihnen eine bekannt ist, bitte hier eintragen; sonst löschen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom … (Datum eintragen) kündigen Sie an, dass Sie zum … (Datum eintragen)
trotz Preisgarantie meine Preise erhöhen werden. Sie begründen die Preiserhöhung damit, dass Ihre
Kosten für die Beschaffung gestiegen seien. Sie behaupten, dass die Kostensteigerungen am
Beschaffungsmarkt zu einer Störung der Geschäftsgrundlage geführt haben und daher eine
Preiserhöhung möglich sei.
Durch die zwischen uns vertraglich vereinbarte (eingeschränkte) Preisgarantie ist jedoch die
Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten ausgeschlossen.
Darüber hinaus stellen die Beschaffungskosten auch keine Störung der Geschäftsgrundlage dar, da
die Steigerung der Beschaffungskosten grundsätzlich in Ihrem unternehmerischen Risikobereich liegt.
Zusätzlich haben Sie dieses Risiko durch die Preisgarantie vertraglich ausdrücklich übernommen. Sie
können sich daher nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Ich halte Ihre angekündigte Preiserhöhung daher für unwirksam und weise diese zurück. Ich fordere
Sie auf, mich zu den vertraglich vereinbarten Preiskonditionen weiter zu beliefern.
Darüber hinaus hat Ihnen das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 26.08.2022 untersagt, während der
Dauer von Preisgarantien, die auch Beschaffungspreise umfassen, Preiserhöhungen wegen
Beschaffungspreisen mitzuteilen sowie solche Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen und/oder
einzuziehen. Auch ein monatliches Kündigungsrecht und einseitiges Preiserhöhungsrecht darf von
Ihnen in Ihren AGB laut dieses Beschlusses nicht verwendet werden.
Ein Service der
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass selbst wenn § 313 Abs. 1 BGB einschlägig wäre und die
entsprechende Anpassung zum Wegfall der vertraglich vereinbarten Preisgarantie führen würde, die
Preiserhöhung nicht wirksam sein könnte, da von Ihnen die Ankündigungsfrist für eine
Preisanpassung, die laut Ihrer AGB gilt, nicht eingehalten worden ist.
Des Weiteren widerspreche ich auch vorsorglich den von Ihnen angekündigten Änderungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zusätzlich stelle ich ausdrücklich fest, dass der Widerspruch gegen die von Ihnen angekündigte
Preiserhöhung und AGB Änderung keine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist und Ihnen auch kein
Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt.
Sollten Sie meine Erklärung als Kündigung werten und die Belieferung einstellen, dann würden Sie
Ihre Leistungspflichten aus unserem Vertragsverhältnis verletzen und sich schadensersatzpflichtig
machen. Ebenfalls möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen kein außerordentliches
Kündigungsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB zusteht.
Ich behalte mir vor, gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie
einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Persönlicher Zusatz:
Bitte setzen Sie sich bezüglich der angeblich beschlossenen Stützungsmaßnahmen für die Gasimportunternehmen mit den entsprechenden Verantwortlichen in der Bundesregierung auseinander.
Oder informieren Sie sich selbst!
Hier:
Oder hier:
Der Gaspreis hat sich seit einem Jahr verzehntfacht und im Winter droht uns die Gasmangellage gefolgt von einem Absturz der deutschen Wirtschaft. Als Grund wird die eine defekte Nordstream1 Leitung benannt. Aber warum öffnen wir dann nicht einfach die nagelneue Nordstream 2? Damit bekämen wir keinen Gasengpass und das das Gas würde wieder billiger werden. In diesem Video gibt’s den wahren Grund und meine Einschätzung dazu.
Informiere dich hier über das Vermietertagebuch Mentoring: https://vermietertagebuch.com/mentoring/
Stand: August 2022
1. Kopieren Sie den Text in ein
Textverarbeitungsprogramm (Microsoft
Word, Open Office, etc.).
2. Ergänzen Sie ihn mit Ihren
Absenderangaben, der Anschrift des
Unternehmens, an den der Musterbrief
gehen soll, sowie mit den sonstigen
erforderlichen Angaben und löschen Sie die
kursiven Platzhalter.
3. Schicken Sie diesen Brief per Fax mit
sogenanntem qualifizierten Sendebericht
(der Statusbericht zeigt eine verkleinerte
Ansicht der 1. Faxseite) oder per Post
(Einwurfeinschreiben!) an das Unternehmen
/ den Anbieter.
Bitte senden Sie den Brief nicht an die
Verbraucherzentrale.
Hier ein alternativer Musterbrief:
Vorangegangener Beitrag: https://www.esistallesda.de/2022/09/02/gaspreiserhoehung-exorbitant-hier-der-musterbrief-zum-widerspruch/
Einwurf Einschreiben
Ablehnung der Gasumlage / Kundennummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Erhöhung der Preise für Gasbezug, Kundennummer / Vertragskonto / Zählernummer (wahlweise/was vorliegend).
Sie beabsichtigen zum 01.10.2022 einseitig den Preis meines Gasbezugs unter anderem um die sogenannte Gas-Umlage zu erhöhen. Die Erhöhung lehne ich ab, da sie nach §315 BGB unbillig ist.
Ich fordere Sie auf, mit die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine transparente und nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Ich zahle für den Gasbezug weiterhin meine bis zum September 2022 (und wie vertraglich vereinbart – darüber hinaus) geltenden Abschläge durch Überweisung. Ich widerrufe hiermit ausdrücklich die Ihrem Unternehmen erteilte Einzugsermächtigung und den Zugriff auf mein Konto. Die monatlichen Abschlagszahlungen zahle ich fristgerecht ab sofort per Überweisung.
Aufgrund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§30 ff AVBGasV), sowie der ergangenen Rechtsprechung ist dem Versorger nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Bitte sehen Sie von Mahnungen und Abschalt-Androhungen ab.
Bitter verrechnen Sie meine künftigen Zahlungen unter Zugrundelegung der bisherigen vertraglich vereinbarten Konditionen.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreiben und teilen Sie mir den Zeitpunkt mit, zu dem Sie die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachweisen wollen. Die in Abrede stehende Gas-Umlage ist aktuell noch verfassungswidrig und weise darauf hin, dass die höchstrichterliche Rechtmäßigkeit noch eines Urteils bedarf.
Mit freundlichem Gruß