Aus der Grundsicherung wird ein Bürgergeld. Die Midijob-Grenze steigt auf 2.000 Euro.
Einführung eines Bürgergeldes
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben.
Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Regelbedarf.
Damit gerade in Zeiten steigender Preise das Existenzminimum für alle gesichert ist, sollen die Bedarfe künftig nicht erst rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.
Das neue Bürgergeld: „Starkes Signal für Sicherheit und mehr Respekt.“ Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen.
Midi-Job-Grenze steigt auf 2.000 Euro
Die Höchsteinkommensgrenze für Midi-Jobs soll zum 1. Januar 2023 noch einmal um 400 Euro steigen – auf dann 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober, mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf zwölf Euro, haben sich die Einkommensgrenzen für Midi-Jobs verschoben. Sie liegen seither zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Wer einen Midi-Job hat, zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, an der unteren Einkommensgrenze null Beiträge, mit zunehmendem Einkommen gleitend mehr.
So gibt es mehr Netto vom Brutto. Besonders Menschen an der unteren Einkommensgrenze profitieren von der Ausweitung.
Einmalzahlung bei Arbeitslosengeld I und Grundsicherung
Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand.
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Montag, 3. Oktober 2022
Foto: Bundesregierung
Mehr Infos im Originalbeitrag: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/buergergeld-2125010