Gute Nachrichten für Millionen Mieter: 2023 muss der Vermieter die CO2-Abgabe übernehmen

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16.11.2022 07:33

Joerg Geiger

Die CO2-Abgabe wird fällig beim Heizen mit Öl oder Erdgas. Bisher müssen Mieter diese noch allein tragen. Das soll sich ändern: ab Januar 2023 müssen Vermieter bis zu 95 Prozent übernehmen. Ausschlaggebend ist, wie energiesparend das Gebäude ist.

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Der Staat bittet seine Bürger an so vielen Stellen zur Kasse, dass man schon mal durcheinander kommen oder etwas vergessen kann. Die sogenannte CO2-Abgabe gibt es seit 2021. Vorher wurden nur Industrie und Energiewirtschaft zur Kasse gebeten, seit letztem Jahr gilt die CO2-Bepreisung auch für die Bereiche Wärme und Verkehr. Sie soll dabei helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Die Klimaabgabe beim Heizen mit Öl oder Erdgas mussten Mieter bisher komplett allein tragen. Ab 2023 soll sich das ändern, dann sollen auch die Vermieter ihren Beitrag leisten, denn schließlich sind sie für den energetischen Zustand des Mietshauses verantwortlich. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf kürzlich beschlossen.

Merkblatt Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Klimaabgabe: So wird der CO2-Preis künftig aufgeteilt

Ein Stufenmodell verteilt den CO2-Preis auf Mieter und Vermieter. Bild: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Heizkostenverordnung sehen bisher vor, dass sämtliche Kosten des CO2-Preises beim Verbraucher, also beim Mieter, landen; das hält zwar Mieter dazu an, sparsam zu heizen, setzt aber keinen Reiz für Vermieter, Gebäude energetisch zu sanieren. Deshalb wird jetzt mit einem neuen Gesetz gegengesteuert, dem sperrigen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG).

Der CO2-Preis wird künftig nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto höher wird der Kostenanteil des Vermieters. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er soll schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Für Nichtwohngebäude wird pauschal eine 50-50-Lösung eingeführt, Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten. Bei Wohngebäuden muss der Vermieter den Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnen. Nach diesem Wert richtet sich die Aufteilung der Kosten, wie in der Tabelle dargestellt.

Eine Änderung scheint sich aber auf den letzten Metern noch im Unterschied zum Gesetzesentwurf ergeben zu haben. Bei besonders schlechten Werten sollen die Vermieter 95 Prozent der Kosten schultern müssen.

Aufteilung CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter

KohlendioxidausstoßAnteil MieterAnteil Vermieter
< 12 kg CO2/m²/a100%0%
12 bis<17 kg CO2/m²/a90%10%
17 bis <22 kg CO2/m²/a80%20%
22 bis <27 kg CO2/m²/a70%30%
27 bis <32 kg CO2/m²/a60%40%
32 bis <37 kg CO2/m²/a50%50%
37 bis <42 kg CO2/m²/a40%60%
42 bis <47 kg CO2/m²/a30%70%
47 bis <52 kg CO2/m²/a20%80%
>=52 kg CO2/m²/a10%90%

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Änderungen in der Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung muss Informationen zur Aufteilung des CO2-Preises enthalten. Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Laut neuem Gesetz muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung genaue Angaben rund um die Berechnung der CO2-Kostenanteile machen. Ausgewiesen werden muss der auf den Mieter entfallende Anteil an CO2-Kosten, die Einstufung der Wohnung sowie die Berechnungsgrundlagen.

Weist der Vermieter die Anteile an Kohlendioxidkosten nicht aus oder liefert er die erforderlichen Informationen nicht, können Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Nach Angaben des Mieterbunds verursacht die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus rund 67 Euro Mehrkosten pro Jahr beim Heizen mit Gas und 98 Euro bei Heizöl.

Originalbeitrag: https://www.chip.de/news/Gute-Nachrichten-fuer-Millionen-Mieter-2023-muss-der-Vermieter-die-CO2-Abgabe-uebernehmen_184520621.html