Ab 24.01.2023: Die EU hat die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte „für die allgemeine Bevölkerung“ mit beizumischen. Aktualisierung 22.01.2023

Geniales Statement zu dem ganzen Insektenfutter

Lichtsender

Wo ist Insektenpulver drin und wie heißt das auf der Zutatenliste?

Ab 24. Januar darf Nahrungsmitteln Insektenpulver beigemischt werden. Wie Sie das in der Zutatenliste erkennen.

Stand: 23.01.2023

Die EU erlaubt zum 24. und 26. Januar, dass Nahrungsmitteln ein gewisser Anteil, bis zu zehn Prozent, an Insektenpulver beigemengt werden darf aus gefrorenen und getrockneten, sowie entfetteten Hausgrillen und aus Larven des Getreideschimmelkäfers, den sogenannten Buffalowürmern. Neu sind Insektenanteile in Nahrungsmitteln nicht – Larven des Mehlwurms und Wanderheuschrecken sind in der EU bereits seit 2021 zugelassen.

Insekten in Nahrungsmitteln

Für diese Produkte ist die Beimengung von Hausgrillen-Pulver in der EU dann erlaubt: Kekse und Cracker, Soßen, Pizza, Backmischungen, Brot, Pizza, Fleischprodukte und Fleischersatzprodukte. Pulver aus den Larven des Getreideschimmelkäfers können enthalten sein in Porridge, fertigen Sandwiches, Nudeln, Brot und Brötchen, Chips, Fleisch- und Fleischersatzprodukten.

Zutatenliste – so erkenne ich Insekten

Die genaue Kennzeichnung für Insektenbestandteile in Nahrungsmitteln hat die EU noch nicht festgelegt, alle Regeln zu „Novel Food“ sind derzeit noch Übergangsregelungen. Auf den ersten Blick ist daher nicht zu erkennen, ob ein Supermarktprodukt mit Insektenpulver angereichert ist, denn es muss nicht ausdrücklich auf der Packung des Produkts stehen. Allerdings muss die Insektenart in der Zutatenliste aufgeführt sein, davor kann noch stehen „teilweise entfettetes Pulver aus …“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von …“:

  • Hausgrille: Acheta domesticus
  • Larven des Getreideschimmelkäfers/Buffalowürmer: Alphitobius diaperinus
  • Wanderheuschrecke: Locusta migratoria
  • Larven des Mehlwurms: Tenebrio molitor/gelber Mehlwurm

Insekten essen Vorteile

Der Vorteil von Insektenanteilen sind vor allem die Inhaltsstoffe, so Daniela Krehl, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Bayern: „Es ist von Vorteil, weil die Insekten sehr viel Protein liefern, hochwertiges Fett und ganz viele Mineralstoffe und Vitamine. Insekten sind dabei gleichzeitig nachhaltig in der Produktion.“

Insekten essen Allergie

Allergikerinnen und Allergiker, die auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere oder Haustaubmilben allergisch reagieren, könnten unter Umständen auf Insektenpulver mit einer Kreuzallergie reagieren, denn das Chitin im Außenskelett von Insekten etwa kann allergische Reaktionen auslösen. Deswegen muss ein Warnhinweis auf der Packung stehen, so Daniela Krehl. Allerdings haben die Verbraucherzentralen bei einem Marktcheck im Oktober 2022 einige Kennzeichnungslücken bei insektenhaltigen Produkten entdeckt – da fehlten zum Teil die Warnhinweise.

Wie schmecken Insekten

Wie werden die Insekten eingesetzt – zum Beispiel in einer „Pizza con Heimchen“? „Bei der Pizza werden Insekten als Pulver im Teig verwendet und dann merke ich das im Prinzip gar nicht, weil Insekten relativ neutral, vielleicht ein wenig nussig schmecken. Aber es gibt in der Zwischenzeit auch Snacks, wo ich die Grille tatsächlich auch sehe. Und die ist dann intensiv mit Curry oder Chili gewürzt und soll eine Alternative zu Chips sein“, sagt Daniela Krehl.

Vegane Fleischersatzprodukte mit Insekten noch vegan

Ist ein veganes Hackfleisch denn überhaupt noch vegan, wenn Insekten darin enthalten sind? Die Antwort unserer Expertin: „Prinzipiell ist es so, dass Insektenpulver auch in Fleischersatzprodukten eingesetzt werden darf, dabei muss es aber auch wieder deklariert, also gekennzeichnet werden. Ich sehe das nicht als sinnvoll an, das noch als veganes Produkt zu verkaufen, sondern es ist ein Fleischersatzprodukt.“

Insektenpulver ist ein teurer Rohstoff, Produkte damit teuer

Es ist nicht zu befürchten, dass insektenpulverhaltige Nahrungsmittel massenweise im Supermarkt auftauchen, denn Insektenpulver ist relativ teuer. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Bei den in der Marktstichprobe erhobenen durchschnittlichen Preisen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm werden insektenhaltige Lebensmittel sonst auch weiterhin ein Nischendasein fristen.“


Essen wir bald Getreideschimmelkäfer?

Speiseinsekten und weitere Novel Foods zugelassen: https://www.lebensmittelverband.de/de/aktuell/20230111-essen-wir-bald-getreideschimmelkaefer

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille, den Getreideschimmelkäfer, Vitamin-D2-Pilzpulver sowie fermentiertes Erbsen- und Reisprotein.

Die Zukunft der Ernährung wird offenbar noch proteinreicher. Die Europäische Kommission hat nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einigen Novel-Food-Anträgen stattgegeben, die sich vor allem mit Proteinalternativen beschäftigen. Die zugelassenen neuartigen Lebensmittel finden u. a. bei Cerealien, Getreideriegeln und Backwaren Anwendung. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

1. Hausgrille
Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst von der Firma CricketOne Co. Ltd. in den Verkehr gebracht werden und kann in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

2. Getreideschimmelkäfer
Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der Firma Ynsect NL B. V. in den Verkehr gebracht werden und können folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden: Getreideriegel, Brot und Brötchen, verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen (trocken) für Backwaren, getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren, gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis, Gerichte auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Bei beiden Speiseinsekten muss zudem der Hinweis erfolgen, dass diese Zutat bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. Speiseinsekten werden extra gezüchtet, d. h. sie wachsen unter kontrollierten Bedingungen mit speziellen Futter auf und bestechen durch ihre gute proteinreiche Nährstoffzusammensetzung, so kommt die Hausgrille auf ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer immerhin auf ca. 57 Gramm.

Beitrag: https://www.business-leaders.net/hausgrille-als-neuartiges-lebensmittel-eu-verordnung-2023-5-was-essen-wir-morgen/

Hier eine aktuelle Info, falls du jemanden mit Schalentierallergie kennst:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs

2023 – Die Menschen werden nun Insekten essen, ohne es zu wissen.

Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte „für die allgemeine Bevölkerung“ mit beizumischen.

Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.

Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver „Acheta domesticus“ enthält.

Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass „Acheta domesticus“ zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN


Folgende Produkte „für die allgemeine Bevölkerung“ können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

– Mehrkornbrot
– Mehrkornbrötchen
– Crackern und Brotstangen
– Getreideriegeln
– Trockene Vormischungen für Bakcwaren
– Kekse
– trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
– Soßen
– verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
– Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
– Pizza
– Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
– Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
– Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
– Snacks auf Maismehlbasis
– Bierähnliche Getränken
– Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
– Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen,  hier die Quelle – Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs

Diese Firma aus Vietnam züchtet die Hausgrillen:

https://www.cricketone.asia/?fbclid=IwAR3pQh9RAGcSsGcREkjix4hZR769Fr92E9mD0S5-Aw0a1dp9E-lmF5PeB_k


Danke an G. FÜR DIE ERGÄNZUNG: Achte auf deinen Fokus!