Die elektronische Patientenakte ist da. Lauterbach will Elektronische Patientenakte für alle – Opt-out nur per Widerspruch

Beitragsaktualisierung:

Veröffentlicht am von institutfuerrecht:sicherheit

Aufhebung der informationellen Selbstbestimmung per ePA (elektronische Patientenakte)

Das wird scharf und mit guten Gründen kritisiert. Nicht nur die Oppositionspartei Die Linke sieht Lauterbachs neuen Vorstoß „datenschutzrechtlich äußerst kritisch“.

Auch aus der Ärzteschaft melden sich Gegenstimmen:
„Die gesamte Planung zielt darauf ab, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben – und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten gleich mit“, so Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, die vor allem niedergelassene Hausärzte vertritt:

„“Wenn sich die Menschen nicht mehr sicher sein können, dass das, was dort gesprochen wird, auch in diesem Raum bleibt, werden sie sich künftig nicht mehr offen äußern oder schlimmstenfalls nicht mehr zum Arzt gehen.“

Weiterlesen im Originalbeitrag: https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2023/03/13/aufhebung-der-informationellen-selbstbestimmung-per-epa-elektronische-patientenakte/

Beitragsinhalt vom 11.03.2023

Beitragsüberschrift/Artikel: https://www.basicthinking.de/blog/2022/11/08/elektronische-patientenakte-soll-gesundheitswesen-digitalisieren/

Beitragsbild/Verschattung sensibler Daten: https://www.golem.de/news/gruene-elektronische-patientenakte-soll-sensible-daten-verschatten-2303-172558.html

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html

Bundesgesundheitsminister legt Digitalisierungsstrategie vor: „Moderne Medizin braucht digitale Hilfe“

Bis zum Jahr 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen.

09. März 2023

Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Das sind konkrete Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgelegt hat.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/digitalisierungsstrategie-vorgelegt-09-03-2023.html

Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 1.1.2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die technische Ausgestaltung übernimmt im Wesentlichen die Gesellschaft Gematik, in der große Verbände im Gesundheitswesen gemeinsam mit dem Bund zusammengeschlossen sind.

Kann ich die elektronische Patientenakte ablehnen?

Kann ich die elektronische Patientenakte ablehnen? Ja. Eine elektronische Patientenakte wird für jeden Versicherten, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch angelegt (Opt-out-Verfahren). „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Widerspruch Vorlage: https://annaelbe.net/bilder_gesundheitskarte/Vorlage-Ablehnung-elektronische-Patientenakte.pdf