Verbinde die Punkte # 816 Das ist fein! (03.07.2023)

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  • 29. Juni 2023
Bild: freepik / BillionPhotos

Im Mai berichteten wir bereits ĂŒber Dr. Heinrich Habig, einen Mediziner aus Recklinghausen, der Menschen Impfbescheinigungen ausstellte, wenn sie diese benötigten – auch dann, wenn die Angst dieser Personen vor den nebenwirkungsreichen Gentherapeutika zu groß fĂŒr eine tatsĂ€chliche Impfung war. FĂŒr viele BĂŒrger, die wĂ€hrend der sogenannten Pandemie entrechtet wurden, ist Habig ein Held. Das Landgericht Bochum betrachtet ihn als Verbrecher: Heute wurde ein Teilurteil verkĂŒndet – Dr. Habig wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Mehr als ein Jahr saß der Mediziner bereits in U-Haft. Die Freiheit wird ihm weiterhin verwehrt werden. Rechtsanwalt Christian Moser verkĂŒndete heute gegen 13 Uhr auf seinem Telegram-Kanal:

In Sachen Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das Teilurteil ĂŒber 207 FĂ€lle verkĂŒndet.

Es hat Heinrich Habig verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.

Die BegrĂŒndung des Urteils lĂ€sst sehr zu wĂŒnschen ĂŒbrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. FĂŒr Rechtfertigungs- oder EntschuldigungsgrĂŒnde gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine “rechtsfeindliche Gesinnung” vor.

Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.RA Chris Moser

Kurz darauf teilte Moser einen Beitrag der Polizisten fĂŒr AufklĂ€rung, die erlĂ€utern:

Aus Sicht der Kammer ist H. Habig schuldig. Der Tatbestand wurde objektiv und subjektiv erfĂŒllt. Rechtfertigungs- und EntschuldigungsgrĂŒnde lagen nicht vor. Notwehr bzw. Nothilfe ist grundsĂ€tzlich gegen Gesetze unzulĂ€ssig. Die Patienten hĂ€tten den Rechtsweg beschreiten können. Verbotene Vernehmumgsmethoden nach § 136a StPO lagen nicht vor. Die Patienten wurden auch nicht durch die PB (oder die StA) getĂ€uscht. BegrĂŒndung: Grundlage fĂŒr die polizeilichen Maßnahmen war ein amtsgerichtlicher Beschluss. UnzulĂ€ssiger Druck wurde nicht ausgeĂŒbt. Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet. GewerbsmĂ€ĂŸig hat H. Habig nicht gehandelt. 2 Jahre und 10 Monate ohne BewĂ€hrung. Der Haftbefehl bleibt in Vollzug. Rechtsmittel sind möglich. Revision wird eingelegt werden.Polizisten fĂŒr AufklĂ€rung

Dass Dr. Habig Nothilfe leistete, also Menschen zur Hilfe eilte, die durch einen rechtswidrigen Angriff (hier: Nötigung zur potenziell riskanten Impfung) in Not geraten waren, wird also negiert. Dass Patienten zu GestĂ€ndnissen getrieben worden sein sollen, indem man ihnen körperliche Untersuchungen zur Feststellung des Impfstatus androhte, weist man zurĂŒck. Ein Hinterfragen der Impfung findet nicht statt.

Ein Zyniker könnte fragen: HĂ€tte der Gesetzgeber Rattengift verordnet und es als Impfung bezeichnet, wĂ€re Habigs Vorgehen genauso geahndet worden? Oder spiegelt sich hier nur die völlige Verweigerung wider, die Corona-Politik – insbesondere den indirekten Impfzwang – endlich juristisch aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

Der Arzt, der gemĂ€ĂŸ seines Eides stets im Sinne seiner Patienten handeln wollte, muss dies nun mit in Summe rund vier Jahren Freiheitsstrafe bezahlen. Andere Mediziner, die ihre Patienten gewissenlos und ohne AufklĂ€rung ĂŒber Nebenwirkungen mit experimentellen PrĂ€paraten geimpft haben, was diese in viel zu vielen FĂ€llen die Gesundheit und gar ihr Leben kostete, bleiben straffrei. Ist das Gerechtigkeit?