INFO ZUM GEG
Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz kommt
Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizungmit mindestens65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung. Auszug (und Beitragsbild) entnommen aus:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
Update
Klage wegen Zeitdruck: Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
Die Karlsruher Richter gaben einem Eilantrag des CDU-Politikers Thomas Heilmann statt. Der war vor Gericht gezogen, weil er seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah.
Von
05.07.2023, 21:45 Uhr | Update: 05.07.2023, 23:15 Uhr
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nicht wie geplant in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die für Freitag geplante zweite und finale dritte Lesung des sogenannten Heizungsgesetzes und gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung von CDU-Politiker Thomas Heilmann statt.
Weiterlesen im Originalbeitrag: https://www.tagesspiegel.de/politik/klage-wegen-zeitdruck-bundesverfassungsgericht-stoppt-heizungsgesetz-10099270.html
Bild aus vorangegangenem Beitrag entnommen / Telegram: Wächter der Erde / DANKE!