
Die Mehrheit der UBI erachtete die Beschwerde als begründet und kam zum Schluss, dass die Nicht-Berichterstattung über die in den RKI-Protokollen enthaltenen Vorgänge, insbesondere den Umstand, dass die Wissenschaft der Politik folgte und nicht umgekehrt, programmrechtswidrig war.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Liebe Leserinnen und Leser
Journalisten sind seltsame Menschen. Sie sind schnell und teilweise laut, wenn es darum geht, Dinge zu kritisieren, die nicht in ihr Weltbild passen. Wenn es darum geht, das eigene Verhalten und die eigene Leistung zu reflektieren, dann eilt es plötzlich kaum mehr und dann reicht im Notfall auch eine Berichterstattung unter «ferner liefen».
Heute berichteten wir über die Entscheidung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) für das Verschweigen der durchgesickerten RKI-Protokolle zu rügen.
Es ist äußert selten, dass uns Leserzuschriften zu Dingen erreichen, über die wir nicht berichtet haben. Übers Wochenende erreichten mich aber gleich zwei Zuschriften in dieser Sache. Die beiden Leser von Transition News haben beobachtet, wie SRF damit umgegangen ist, dass es seine Konzession verletzte.
Bitte weiterlesen im Originalbeitrag: https://transition-news.org/ich-war-es-nicht-der-andere-hat-auch