Christine Stark Blog: „Heimlich, still und leise …!“

Liebe Leserin, lieber Leser,
heute erreichte mich über eine Freundin eine Nachricht, die mich ganz und gar nicht erfreute. Sie passt nicht so furchtbar gut in die „Friede, Freude, Eierkuchen“ – Stimmung der Vorweihnachtszeit.

Es geht um eine sehr „kreative“ Idee unseres lieben Bundesgesundheitsministers, der sie aber wohl diesmal nicht an die große Glocke gehängt hat. Jedenfalls habe ich bisher nichts davon mitbekommen, – bis gerade eben.

Der eifrige Vertreter unserer Gesundheit und unseres Volkes, möchte sich in besonderem Maße um die psychisch Kranken kümmern.  Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er vor, ihnen die mühsame Arbeit abzunehmen, sich selbst einen passenden Therapeuten zu suchen.

Der Bundesverband der Psychotherapeuten (bvvp) schreibt hierzu:
„Der Gesetzgeber wird eine Instanz einführen,  die jeder psychotherapeutischen Behandlung vorgeschaltet werden soll und  die über die Ausrichtung dieser Behandlung (ob Verhaltenstherapie,  Tiefenpsychologie usw.) entscheiden wird.“

Weiter heißt es dort:

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in seinem Kabinettsentwurf des TSVG, das am 3. Dezember auf dem Weg zur Verabschiedung im Bundestag in die erste Lesung gehen  soll, einen Zusatz zum Absatz 6a des § 92 SGB V in aller Stille und in letzter Minute eingeführt.

Er sieht eine hierarchisch „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor….

Ausgesuchte Behandler würden dann in Voruntersuchungen entscheiden, ob ihnen überhaupt ein Hilfs- bzw. Therapieangebot gemacht wird, und falls ja, welches Ihnen zukommt, z. B. Online-Programme, Selbsthilfegruppen, Psychopharmaka oder Psychotherapie.“

Soweit die Kerninformationen des Info Blattes vom bvvp!

Ganz ehrlich: Wenn ich einen  Psychotherapeuten benötigen würde, würde ich mir den wirklich gerne selbst aussuchen! In kaum einem Bereich ist der Sympathie Faktor entscheidender, als hier!

Auf meine telefonische Nachfrage, wie diese Situation bisher geregelt ist, erklärte mir die Vertreterin des bvvp, „bisher habe jeder Mensch, der bei psychischen Problemen Hilfe sucht, das Recht, sich selbst nach einem Psychotherapeuten seiner Wahl umzusehen.“

Es läuft inzwischen eine Petition.  Der Petitionstext lautet:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung

(Terminservice- und Versorgungsgesetz–TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.“


Es ist ziemlich interessant, sich einmal die Begründung der Petition durchzulesen! Sie finden sie bei dem Link zur online Abstimmung. Dort ist u.a. von der Diskriminierung einer ganzen Patientengruppe die Rede!

Hier können Sie online unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.html

Abgabetermin ist der 13.12.2018. Ziel ist es, mindestens 50 000 Unterschriften zu erhalten.
Die gute Nachricht: Die Dame vom bvvp sagte mir heute, es seien bereits 70 000 Unterschriften eingegangen.  Aber: Je mehr, desto besser!

Manchmal scheint es nötig, übereifrigen Besserwissern unter unseren Volksvertretern etwas auf die Finger zu klopfen, indem man ihnen per Petition deutlich zeigt, was nicht in unserem Sinne, weil nicht zu unserem Besten ist!  Na, ist doch wahr!

Auf der Homepage des bvvp finden Sie weitere Informationen  unter  https://bvvp.de/aktuell/
Hier die ID der Petition: 85363

Mit herzlichen Grüßen,
Christine Stark

6. Dezember 2018

PS: Und für alle, die diesen Text freundlicher Weise vollständig und unverändert auf ihren Blog übernehmen wollen:  Bitte immer mit Hinweis auf meine Webseite  www.christine-stark.de und dem folgenden Hinweis:

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