Deine Teilnahme ist gefragt: Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Auf der offiziellen EU-Seite findet derzeit eine offene Beratung zum Digitalen Covid-Impfzertifikat statt. Alle EU-Bürger sind aufgerufen, ihre Meinung dazu abzugeben.

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

Sie begann am 03.02.22 und wurde – warum auch immer – nicht an die große Glocke gehängt. Die Beratung ist befristet und endet am 08.04.22. Dann wird das Dokument verabschiedet.

Das Ergebnis hängt letztendlich auch von der Beteiligung und der Positionierung der Bürger ab. Die überwältigende Mehrheit ist für ein „Nein“, also gegen eine Verletzung des Grundgesetzes.

Alle Eingaben, die der Etikette entsprechen, werden veröffentlicht. Namentlich oder Anonym kann gewählt werden. Die Bestätigung des Kontos kommt per Mail und kann schon eine Stunde dauern. Lest die letzten Meinungen und dann habt ihr bereits euren kurzen Text. Bis jetzt sind über 114000 veröffentlicht.


Zusammenfassung

Mit Verordnung (EU) 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat der EU wurden EU-weite Vorschriften für die Ausstellung und Anerkennung von Nachweisen einer COVID-19-Impfung, eines COVID-19-Testergebnisses oder der Genesung einer Person eingeführt.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU trägt dazu bei, dass Menschen während der COVID-19-Pandemie ungehindert innerhalb der EU reisen können. Inwieweit das Zertifikat auch für andere Zwecke (Zugang zu Veranstaltungen usw.) verwendet wird, ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.

Momentan gilt die Verordnung derzeit bis zum 30. Juni 2022. Mit dieser Initiative wird eine Verlängerung um 12 Monate vorgeschlagen.ThemaVerbraucherschutz, Beschäftigung und Soziales, Justiz und Grundrechte

Art des Rechtsakts

Vorschlag für eine Verordnung

blob:https://ec.europa.eu/f2f9807a-7d61-4823-ab8c-3365ce2e5ae8

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de